Aufnahme des Ziels "ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz"
- Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen im Rat -
Begründung:
Die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt sind aus ihrem Zweck abzuleiten. Zweck der kommunalen Gebietskörperschaften ist es, dass die örtliche Gemeinschaft ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung verwaltet, indem sie die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereitstellt, um das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
Das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner kann als die gleichzeitige und gleichberechtigte Sicherung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensgrundlagen für alle Generationen bezeichnet werden, wie sie mit der Agenda 21 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde. Nach dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit sollen die ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensgrundlagen untereinander ausgewogen sein und generationenübergreifend gesichert werden. Die drei Säulen Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit bilden darin eine untrennbare Einheit und stellen den wesentlichen Kern des Leitbildes nachhaltiger Entwicklung dar.
Die Säule der Ökologie zielt auf den schonenden Umgang mit der Natur ab, um u.a. Artenvielfalt zu erhalten und Ressourcen zu schützen. Die Säule der Ökonomie zielt darauf ab dauerhaften Wohlstand zu schaffen, effizient und kostenbewusst zu handeln und den Gesamt- und Lebenszyklus zu betrachten. Die Säule des Sozialen hat zum Ziel, eine zukunftsfähige Gesellschaft zu entwickeln, soziale Kräfte auszugleichen und die Mitglieder der Gemeinschaft partizipieren zu lassen.
Die soziale Säule
wird im Eckwertebeschluss durch die Oberziele „Familienfreundliche Stadt sein“
und „Hohe Bildungschancen gewährleisten“ beschrieben. Die ökonomische Säule
wird insbesondere mit dem Oberziel „Finanzielle Handlungsfähigkeit sichern“
dargestellt. Zukünftig soll auf der Ebene der strategischen Ziele auch das
Oberziel der „Ökologischen Nachhaltigkeit“ von der Stadtverwaltung erfüllt
werden.
Antrag:
In der Vorlage 2012/131 wird folgender Absatz ergänzt:
In Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft
werden Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen wie auch im wirtschaftlichen
Bereich und Klimaschutz grundlegend für Handlungsentscheidungen sein. Dazu gehört eine
lebendige Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, sowie ökologische
Verantwortung. Der Entwurf des Haushalts 2013 soll dazu ein beschriebenes
Handlungsfeld vorsehen. Dem Oberziel „Nachhaltigkeit“ sollen folgende
Kennzahlen zugeordnet werden:
· Erstellung des Klimaschutzaktionsprogramms in Prozent
· Gesamtfläche der städtischen Gebäude mit Passivhauselementen in Quadratmetern
· Papierloses Rathaus in Prozent der Umsetzung
· Umsetzung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Prozent
· Berücksichtigung Klima und Ressourcen schonender Produkte im Verbrauch der Verwaltung in Prozent
· Berücksichtigung Klima und Ressourcen schonender Produkte bei möglichen Investitionen in Prozent
·
Rentabilität der Investitionen durch die
Ausweisung der Zielgröße der Investition:
energetische Investition: Energie- und CO²-Einsparung
bauliche Neuinvestitionen: Zielgröße erfassen und ausweisen (z.B. Nutzung des
Stadthauses) + Energie- und
CO²-Einsparung