Betreff
Bebauungsplan-Nr. 126 C - I - "Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt Nord", OS Rethen /OS Gleidingen
- Erläuterungen zur Begründung / Kapitel 7. Immissionsschutz
7.5 Immisssionen des Schützenhauses
Vorlage
2012/149/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Auf der gemeinsamen Sitzung des Ortsrates Gleidingen, des Ortsrates Rethen und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 04.06.2012 wurde von allen drei Gremien die besondere Berücksichtigung der Schießsportanlage gefordert.

 

Für den 1. Bauabschnitt hat die Schießsportanlage und die von ihr ausgehenden Immissionen keine Relevanz. Die Ausführungen in der Begründung dienen der umfassenden Erläuterung und Abwägung möglichst aller um den 1. Bauabschnitt  zu betrachtenden Einwirkungen, unabhängig ihrer Wirkung.

 

Bei der Entfernung des Schießstandes zum geplanten Baugebiet Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt Nord von ca. 200 m sind keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies wird in der Begründung mit dem Wortlaut: Da das dem Schützenhaus nächstgelegene (südöstlichste) Baugrundstück im ersten Bauabschnitt mehr als 200 m Entfernung zum Schießstand aufweist, sind die auf den ersten Bauabschnitt ohne Lärmschutzanlagen einwirkenden Immissionspegel zu vernachlässigen.“ zum Ausdruck gebracht.

 

Heute beträgt der Abstand des Schießstandes zum nächstgelegenen bestehenden Wohngebiet Sehlwiese D an der Ritterstraße ohne besondere Schutzmaßnahmen wie ein Lärmschutzwall oder dergleichen nur ca 100 m, so dass ein Abstand von 200 m nun nicht zu weiteren Einschränkungen des Schießbetriebes führen dürfte.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider