- Erläuterungen zur Begründung / Kapitel 7. Immissionsschutz
7.5 Immisssionen des Schützenhauses
Auf der gemeinsamen Sitzung des Ortsrates Gleidingen, des Ortsrates Rethen und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 04.06.2012 wurde von allen drei Gremien die besondere Berücksichtigung der Schießsportanlage gefordert.
Für
den 1. Bauabschnitt hat die Schießsportanlage und die von ihr ausgehenden
Immissionen keine Relevanz. Die Ausführungen in der Begründung dienen der
umfassenden Erläuterung und Abwägung möglichst aller um den 1.
Bauabschnitt zu betrachtenden
Einwirkungen, unabhängig ihrer Wirkung.
Bei der Entfernung des Schießstandes zum geplanten Baugebiet Sehlwiese Süd - 1. Bauabschnitt Nord von ca. 200 m sind keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies wird in der Begründung mit dem Wortlaut: „Da das dem Schützenhaus nächstgelegene (südöstlichste) Baugrundstück im ersten Bauabschnitt mehr als 200 m Entfernung zum Schießstand aufweist, sind die auf den ersten Bauabschnitt ohne Lärmschutzanlagen einwirkenden Immissionspegel zu vernachlässigen.“ zum Ausdruck gebracht.
Heute beträgt der Abstand
des Schießstandes zum nächstgelegenen bestehenden Wohngebiet Sehlwiese D an der
Ritterstraße ohne besondere Schutzmaßnahmen wie ein Lärmschutzwall oder
dergleichen nur ca 100 m, so dass ein Abstand von 200 m nun nicht zu weiteren
Einschränkungen des Schießbetriebes führen dürfte.
In Vertretung
Arne Schneider