Begriffserläuterung: Wärmecontracting ist eine von
Hauseigentümern und Vermietern in Anspruch genommene Dienstleistung.
Kern des Geschäfts
(Englisch: contract) ist die Auslagerung der Investitionen
für die erstmalige Errichtung oder eine Modernisierung
von zentralen Heizanlagen vom Gebäudeeigentümer auf den Wärmelieferanten. Der
Hauseigentümer räumt dem Contractor in einem Wärmelieferungsvertrag mit langer
Laufzeit (15-20 Jahre) das exklusive Recht ein, seine Mieter bzw. die
Liegenschaft
mit Heizwärme und gegebenenfalls Warmwasser aus einer Zentralheizung
zu versorgen. Der Contractor legt die Investitionen auf die Vertragslaufzeit
um. Im Gegenzug übernimmt der Contractor die Errichtung oder Erzeugung der Wärmeversorgung.
Die Stadt Laatzen betreibt
Contracting bereits seit vielen Jahren.
Es bestehen in folgenden Liegenschaften Wärmecontractingverträge:
-
Albert-
Einsteinschule (AES) incl. Versorgung Kita Wülferoderstraße,
GS Im Langen Feld, Förderschule Am Kiefernweg, Baugebiet Erdbeerfeld, jedoch
ohne Passivhaussporthalle
Erich Kästner-Schulzentrum
(EKS) einschl. Versorgung der GS Pestalozistrasse und Sporthallen
-
Rathaus
Fernwärmeversorgung
- Wohnhäuser Julius-Fengler-Str.18; Osterbrink 4, Ringstraße 20
Der Contractor liefert die
Wärme sehr zuverlässig.
Bei der Wärmeversorgung der Wohnhäuser über einen Contractor
entfällt der Aufwand für die Heizkostenabrechnung und das
Zahlungsausfallwagnis.
Die Contractingmodelle der
großen Schulzentren laufen 2016
(AES) bzw. 2021(EKS) aus, der Fernwärmevertrag Rathaus läuft am 30.06.2014 aus.
Dem Contractor gehören bei den Schulzentren die Heizkesselanlagen. Die
Peripherie wie Heizleitungen, Wärmeversorgungsleitungen, Thermostat etc.
gehören der Stadt Laatzen. Das Risiko bei Schäden der Versorgungsleitungen
liegt somit bei der Stadt.
Der Betrieb von Anlagen im
Contracting ist grundsätzlich teurer als der Betrieb eigener Anlagen. Zum
Beispiel bei Heizungs- und Warmwasseranlagen beinhalteten die zu zahlenden
Contracting-Entgelte als Mindestinhalt eine Finanzierung der Heizungsanlage und
die Energiebezugskosten des Contractors, teilweise auch noch eine Verzinsung
der Vorleistung der Investition. Dieser Mehraufwand kann nur in Ausnahmefällen
durch Mengeneffekte auf Seiten des Contractors oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
des Contractors ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Energiebezugskosten soll die Fortführung der bestehenden
Wärmecontractingmodelle nach Vertragsende im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
auf den Prüfstand gestellt werden.
Prinz