Aufgrund
von landesgesetzlichen Änderungen steht die Situation der Spielplätze für
Kleinkinder und für Kinder derzeit landesweit an einem Scheideweg.
Im
Rahmen des „Bürokratieabbaus“ wurde in Niedersachsen das „ Niedersächsische
Spielplatzgesetz v. 06.02.1973“ (NSpPG) ausgesetzt, das Regelungen für das
Alter von 0 – 12 Jahren vorsah. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) i. d.
F. v. 12.04.2012 gibt nunmehr nur noch Regelungen für die Altersgruppe von 0 –
6 Jahren vor.
Vor
diesem Hintergrund entspricht die Klassifizierung der Dr.-Nr. 2012/101 noch der
bisherigen Systematik.
Schon bisher
war es so, dass für Kleinkinder im Geschosswohnungsbau auf dem Baugrundstück
Spielmöglichkeiten unterzubringen waren, bei denen eine direkte Beaufsichtigungsmöglichkeit
oder hilfsweise ein Blick- und Ruf-Kontakt zwischen der Wohnung und den
Spielflächen bestand. Dies zielte auf die Altersgruppe 0-6 Jahre. Die Regelung
galt – und gilt mit der NBauO weiterhin – sofern in der Nähe keine Spielplätze
vorhanden waren bzw. sind. Solange das niedersächsische Kinderspielplatzgesetz
galt, sorgte es für eine gute Verteilung von Kinderspielplätzen in der Fläche,
so dass am Haus meistens keine Spielmöglichkeiten errichtet werden mussten.
Für die
Altersgruppe der 6-12-jährigen Kinder schrieb das niedersächsische Spielplatzgesetz
Mindestgrößen von Spielplätzen, maximale Entfernungen zwischen Wohnungen und
Spielplätzen etc. vor. Die Spielgeräte waren hinsichtlich ihrer Dimensionierung
(zum Beispiel Abstände von Leitersprossen) und ihres Spielwertes auf Kinder dieser
Größe zuzuschneiden.
Neugefasste,
die Spielplätze für 6-12-Jährige betreffende Regelungen, die mit der Novellierung
der niedersächsischen Bauordnung im vergangenen Monat erwartet wurden, blieben
aus. Somit sind gesetzliche Regelungen, die Einzugsbereiche für Spielplätze und
die Vorgabe, dass Spielplätze für Kinder im Alter von 6-12 Jahren zu errichten
sind, nicht mehr gültig. Das an der alten Gesetzgebung ausgerichtete Laatzener
Spielplatzkonzept muss daher angepasst werden. Die Abschaffung des Gesetzes gibt
den Kommunen die Chance einer strategischen Neuausrichtung bei der
Kinderspielplatzverteilung und -gestaltung.
Schon
jetzt zeigt die Tendenz bei der Nutzung von Spielplätzen, dass vermehrt
unter Aufsicht stehende kleinere Kinder auf den Plätzen anzutreffen sind. Durch
Wegfall der Verpflichtung, separate Kinderspielplätze mit einer Beschränkung
auf die Zielgruppe von Kindern im Alter
von 6-12 Jahren zu errichten, kann künftig bei der Auswahl neu zu beschaffender
Spielgerätebesser auf diese Entwicklung Rücksicht genommen werden.
Das in
Laatzen seit Jahren gewählte und bewährte Prinzip einer Kategorisierung der
Kinderspielplätze soll modifiziert werden.
Für die
Zuordnung zu einer Kategorie sind vier Maßstäbe ausschlaggebend:
1. die
fachliche Beurteilung aus pädagogischer und technischer Sicht
2. die
Ergebnisse der Ortsteilerkundungsprogramme
3. die
Aussagen der Kinder und Eltern, die bei den Spielplatzkontrollen und anderen
Anlässen angetroffen und befragt werden
4. die
Auswertung von Beschwerden und Anregungen in mündlicher, fernmündlicher
und schriftlicher Form.
Bei den
Ortsteilerkundungen werden Spielplätze anhand eines Fragenkataloges bewertet, z.
B. die Attraktivität von Spielgeräten als auf-, bzw. Fehlnutzungen durch
Jugendliche mit ihren Folgen als abwertend. Methodisch sind die Ergebnisse in
die Tabellen (anliegend) einzuarbeiten, aber auch zu gewichten, da allein eine
"Durchschnittsnote Ortsteilerkundung" die gerade beschriebene
Spreizung bei unterschiedlichen Aspekten nicht abbilden würde. Für die
Ortsteilerkundungen sind somit ausschließlich "querschnittsorientierte"
Auswertungen sinnvoll, beispielsweise dahin gehend, ob bestimmte Geräte oder
Situationen spielplatzübergreifend als gut oder unzureichend eingestuft werden.
Als
weitere Kategorie bietet sich die Eignung eines Platzes als „Zentralspielplatz“
an, d. H. der Spielplatz ist aufgrund
seiner Lage, Erreichbarkeit, Größe und Beschaffenheit geeignet, als
Zentralspielplatz mit besonders hohem Spielwert ausgebaut zu werden (Kategorie
Z). Bei der Ermittlung von Spielplätzen dieser neuen Kategorie sollen
auch und insbesondere die „Fachleute“ der Dorferkundungsprojekte mit einbezogen
werden.
Bei der
Planung von Umgestaltungen und Ergänzungen wird künftig auch die Reduzierung
der Anzahl von Kinderspielplätzen zu prüfen sein. Bei den Plätzen, die zurückgebaut
oder sogar verkauft werden sollen, handelt es sich nur um solche Spielplätze,
die klein und unattraktiv sind, somit folglich wenig genutzt werden.
Neben den reinen Einsparpotenzialen sollen dadurch auch Kapazitäten zur Aufwertung
von „Zentralspielplätzen“ und einer ausreichenden Bewirtschaftung der
nachgefragten Spielplätze frei werden. Entsprechende Vorschläge werden in die
Gremien eingebracht werden.
Desweiteren
sollen nicht genutzte Sandspielflächen bereits in 2012 reduziert werden, um vergeblichen
Aufwand zu vermeiden. Hierbei werden in erster Linie solche Flächen
berücksichtigt, die durch Verkrautung anzeigen, dass eine Nutzung als Spielfläche
kaum noch stattfindet.
Die
zentrale politische Gestaltungsaufgabe besteht vor dem Hintergrund der oben genannten
Rechtsänderungen darin, eine Strategie für die künftige Ausrichtung der lokalen
Kinderspielplatzpolitik zu entwickeln, um auf die demographischen Entwicklung
und den Rückgang der Kinderzahlen zu reagieren, indem Spielplatzstandorte
zentralisiert werden, um wenige, aber höherwertige Spielplätze anbieten zu
können. Andernfalls würde eine gleichmäßige Verteilung in der Fläche
gewährleistet werden unter Inkaufnahme einer pädagogisch unzureichenden Ausstattung.
Zentralisierte Spielplätze bieten mehr
Begegnungsmöglichkeiten als dezentrale, weniger intensiv genutzte Flächen, sie
sind leichter und wirtschaftlicher zu betreiben.
Prinz