des Stadthauses mit Kindertagesstätte
- Bericht über eine Eilentscheidung gemäß § 89 NKomVG -
Im Rahmen der
Errichtung des Stadthauses und der angrenzenden Kindertagesstätte wurden die
Metallbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der eingegangenen Angebote war am 20.04.2012 abgeschlossen. Die Auftragssumme liegt bei 129.698,10 €.
Da bis zum Ende der
Zuschlagsfrist am 27.04.2012 keine Sitzung des Verwaltungsausschusses
terminiert war und die Einberufung einer zusätzlichen Sitzung bis zum
27.04.2012 unter Einhaltung der
Ladungsfrist nicht möglich war, hätte alternativ die Zuschlagsfrist verlängert
werden müssen.
Eine Verlängerung
der Zuschlagsfrist und spätere Auftragserteilung hätte zu einer Veränderung der
Ausführungstermine geführt, den gesamten
Bauablauf verzögert und somit durch die Bauzeitverlängerung z. B. durch
verlängerte Standzeiten von Gerüst und Kran zu Mehrkosten geführt. Der
bestehende Bauzeitenplan ist auch gegenüber den Fördergeldgebern verbindlich
und eine Veränderung hätte den Abruf der Gelder erschwert.
Daher wurde am 24.04.2012 vom Bürgermeister gemeinsam mit der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Neumann-Köhler eine Eilentscheidung getroffen (§ 89 NkomVG).
Prinz