- Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Planes (Umwandlung in einen "normalen"
Bebauungsplan -
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Turmcenters hat an die Stadt den Wunsch herangetragen, für die im derzeit noch gültigen vorhabenbezogenen B-Plan sehr engen Vorgaben insbesondere bei den Ladengrößen und dem Branchenmix eine größere Flexibilität zu ermöglichen (siehe Schreiben VK-Immobilien in der Anlage).
Im Rahmen einer solchen Flexibilisierung ist zu gewährleisten, dass die Nutzungsstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt; großflächiger Einzelhandel nach wie vor nicht entstehen soll und Nutzungen wie Hotels und Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) weiterhin ausgeschlossen bleiben.
In dem weiteren Planverfahren ist dann seitens der Stadt Laatzen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bestimmen, welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten dort zugelassen werden können.
Im Auftrag
Dürr
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Nahversorgungszentrum Alt-Laatzen“ ist ein Änderungsverfahren durchzuführen. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten an eine veränderte Nachfragesituation bei der Vermietbarkeit. Dazu soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan in einen „normalen“ Bebauungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich des Planes ist in der Anlage dargestellt.