- Antrag der Gruppe CDU/FDP/RRP im Rat der Stadt Laatzen -
Begründung:
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung
die Gemeindefinanzkommission eingesetzt, zu deren Aufgaben es gehörte,
Entlastungsmöglichkeiten bei den Ausgaben der Kommunen zu
prüfen und Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems
zu erarbeiten.
Ein erster wesentlicher Schritt zur Entlastung der kommunalen Finanzen ist mit
dem im vergangenen Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und am
01.01.2012 in Kraft getretenem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
gelungen.
Mit dem Gesetz hebt der Bund die Beteiligung
an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung über die
bisher gesetzlich festgelegten 16 Prozent auf 45 Prozent im Jahr 2012, 75
Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014 an. Den aktuellen
Berechnungen zufolge werden die Kommunen bundesweit durch diese Maßnahme erheblich
entlastet. Im Jahr 2012
wird die Entlastung der Kommunen bundesweit über 1,2 Mrd. Euro, in 2013 rund
2,7 Mrd. Euro, in 2014 rd. 4,1 Mrd. Euro und in 2015 rd. 4,4 Mrd. Euro betragen
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/7141).
Auch die Region Hannover
wird durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen erheblich
entlastet. Der Haushalt der Region Hannover wird bereits im Jahr 2012 durch das
zusätzliche finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Kommunen um rund 30
Mio. Euro entlastet. Bis 2014 wird die Entlastung auf rund 95,4 Mio. Euro
steigen.
Nachdem die Region
Hannover in den vergangenen Jahren die Regionsumlage mehrfach erhöht hat und so
die regionsangehörigen Städte und Gemeinden mit erheblichen Mehrausgaben
belastet hat, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Entlastung des Bundes durch
das Gesetz zur Förderung der Finanzkraft der Kommunen an die regionsangehörigen
Städte und Gemeinden bis zur Hälfte durch eine entsprechende Absenkung der
Regionsumlage oder andere geeignete Maßnahmen weiterzuleiten.
Das Gesetz zur Förderung
der Finanzkraft der Kommunen hat gerade nicht zum Ziel, ausschließlich die
Träger der Sozialhilfe und damit die Landkreise bzw. die Region Hannover und
die kreisfreien Städte zu entlasten. Es geht vielmehr um eine Entlastung der
Finanzkraft der Kommunen insgesamt und damit auch der regionsangehörigen Städte
und Gemeinden. Gerade die Entscheidungen vor Ort in den regionsangehörigen
Städten und Gemeinden prägen das unmittelbare Lebensumfeld.
Winfried
Meis Gerhard
Klaus Uwe Faull
Vorsitzender der CDU-Fraktion Vorsitzender der FDP-Fraktion Vorsitzender der RRP-Fraktion
im Rat der Stadt Laatzen im Rat der Stadt Laatzen im Rat der Stadt Laatzen
Entschließungsantrag
- Der Rat der Stadt Laatzen begrüßt das am
01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der
Kommunen und die damit eintretenden erheblichen finanziellen Entlastungen
der Städte und Gemeinden.
- Der Rat der Stadt Laatzen fordert die
Region Hannover auf, die durch das Gesetz zur Förderung der Finanzkraft
der Kommunen bei der Region Hannover eintretenden finanziellen
Entlastungen spätestens ab dem
Jahr 2013 um mindestens ein Drittel an die regionsangehörigen Städte und
Gemeinden durch eine Senkung der Regionsumlage weiterzugeben.
- Der Bürgermeister der Stadt Laatzen wird
aufgrund der schwierigen Haushaltlage der Stadt Laatzen aufgefordert, bei der Region Hannover
unverzüglich eine Entlastung der Umlage einzufordern.
- Über den erreichten Sachstand ist dem Rat fortlaufend und aktuell Bericht
zu erstatten.