- Stellungnahme der Verwaltung -
- Gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 NKomVG liegt die Etathoheit allein beim Rat, d. h. der Rat bestimmt, für welche Maßnahmen Ansätze im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
- Die Zuständigkeiten der einzelnen Organe sind umfassend im NKomVG geregelt. Darüber hinaus hat der Rat einen Beschluss über die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ einschließlich des dazugehörenden Berichtswesens gefasst. Hier ist ausführlich festgelegt, für welche Aufgaben der Bürgermeister zuständig ist.
- Grundsätzlich hat gem. § 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten. Die Schiedsperson wird nach § 4 Absatz 1 Satz 1 NSchÄG vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.
Abweichend hiervon kann der Ortsrat nach § 93 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG über
die Einrichtung eines auf die Ortschaft begrenzten Schiedsamtes und Wahl der
Schiedsperson für dieses Amt entscheiden, wenn die Ortschaft mindestens 2.000
Einwohnerinnen und Einwohner hat.
Der Gesetzgeber erklärt zu dieser Gesetzeskonkurrenz folgendes: „Trifft der Ortsrat in den Fällen
der Nr. 7 keine Entscheidung oder entscheidet er, kein eigenes Schiedsamt
einzurichten, hat die Gemeinde nach Maßgabe des NSchÄG dennoch ein Schiedsamt
einzurichten, dass dann den Bezirk der Ortschaft „nur“ mit umfasst. Nach § 94
Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG besteht für den Ortsrat jedoch ein Anhörungsrecht
vor Ratsbeschluss“ (vgl.: Nds. Landtag, Drs. 16/2510).
Die derzeitig laufende Wahlperiode hat am 01.01.2011 begonnen und läuft
somit am 31.12.2015 ab.
Zurzeit gibt es drei Schiedsamtsbezirke:
Bezirk 1: Alt-Laatzen und Laatzen-Mitte
Bezirk 2: Rethen und Grasdorf
Bezirk 4: Gleidingen und Ingeln-Oesselse
- Aus sachlichen Gründen ist nach Einschätzung der Verwaltung an der
derzeitigen „überörtlichen“ Einteilung der Schiedsamtsbezirke nichts zu
verändern, dieses bestätigen die Fallzahlen (ca. 12 bis 15 Fälle pro Jahr
pro Bezirk). Eine Änderung der Schiedsamtsbezirke ist daher nur angeraten,
wenn die Höhe der Fallzahlen unverhältnismäßig hoch ansteigen sollte.
Es ist den Ortsräten wie o.a. allerdings unbenommen, andere Lösungen herbeizuführen.
- Der Kulturring erhält schon jetzt eine Reihe Unterstützungen:
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Der
Kulturring Gleidingen wird als laatzener Verein unregelmäßig über Aktionen und
Maßnahmen in Laatzen informiert.
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Die
Heimatstuben werden in der Außenvermarktung der Stadt, zuletzt in der
Entdeckerkarte, als Highlight in Laatzen vorgestellt.
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Termine
des Kulturrings werden im Veranstaltungskalender auf www.laatzen.de veröffentlicht,
wenn sie der Stadt mitgeteilt werden.
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Für
Veranstaltungswerbung können die Wechselrahmen an den Laternen kostenlos
eingesetzt werden, wenn die Termine rechtzeitig reserviert werden.
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Der
Kulturring hat die Möglichkeit die Räume der Heimatstuben in Eigenregie zu
unterhalten und bekommt diese Leistung auf die Miete angerechnet, so dass
zurzeit keine Mietzahlungen (nur Nebenkosten) erhoben werden.
Eine darüber hinaus gehende Unterstützung, insbesondere finanzieller
Art, ist nicht vorgesehen.
Prinz