Sachverhalt:
Nach § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden der Ortsbrandmeister und der stellvertretende Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Berufung und Ernennung beschließt der Rat auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Amtszeiten des bisherigen Ortsbrandmeisters, Herrn Brandmeister Frank Bezdiak und die des stellvertretenden Ortsbrandmeisters, Herrn Ersten Hauptlöschmeister Ulrich Häpke, laufen zum 31.03.2012 ab.
In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse am 03.02.2012 wurde Brandmeister Frank Bezdiak für die Funktion des Ortsbrandmeisters wieder vorgeschlagen. Der Erste Hauptlöschmeister Ulrich Häpke stand für eine erneute Amtszeit nicht zur Verfügung.
Für die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wurde daher der Hauptlöschmeister Gunnar Pahlke vorgeschlagen.
Die Freiwillige Feuerwehr hat um Berufung und Ernennung der Kameraden Frank Bezdiak und Gunnar Pahlke gebeten.
Da die Amtszeiten des bisherigen Ortsbrandmeisters und stellvertretenden Ortsbrandmeisters zum 31.03.2012 enden und der Rat der Stadt Laatzen erst am 19.04.2012 in seiner Sitzung über die Ernennung entscheiden kann, wird der Stadtbrandmeister Hartmut Hoffmann für diese Zeit mit der Wahrnehmung der Dienstangelegenheiten bei den Aufgaben als Vollzugsbeamter für die Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse beauftragt. Die übrigen Aufgaben im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr -Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse- bleiben hiervon unberührt.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Dürr
Beschlussvorschlag:
Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis werden der Brandmeister Frank Bezdiak für die Zeit vom 20.04.2012 – 19.04.2018 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse und der Hauptlöschmeister Gunnar Pahlke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ingeln-Oesselse ernannt.