Stellungnahme der Verwaltung
Den Wunsch nach
einer besseren Ärzteversorgung gibt es in vielen Bereichen Niedersachsens.
Einem solchen Wunsch sind aber gerade in Laatzen enge Grenzen gesetzt, weil die
Ärzteversorgung in allen Stadtteilen deutlich besser ist, als in ländlichen
Regionen Niedersachsens.
Für die Zulassung von Haus- und Fachärzten ist die
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) zuständig, die über
Zulassungsbezirke die regionale Verteilung von Arztpraxen regelt. Hierbei wird
aber nicht kleinteilig auf Stadtteilebene gesteuert, sondern auf Ebene von
Landkreisen, also der Region Hannover, bzw. teilweise auf Ebene von Städten.
Innerhalb des Zulassungsbereichs richten sich Ärzte dann nach den örtlichen
Gegebenheiten wie Erreichbarkeit, Zentralität oder Zustand des Gebäudes. Hier
hat Laatzen-Mitte in allen Bereichen einen großen Vorsprung gegenüber den
anderen Stadtteilen, da Laatzen-Mitte mit dem Leine-Center eine hohe
Zentralität und damit eine hohe Frequenz an Menschen hat. Außerdem ist die Erreichbarkeit
durch die Stadtbahn und Buslinien innerhalb der Stadt und sogar über die
Stadtgrenzen hinaus sehr gut. Der Anspruch vieler Ärzte, den Raumzuschnitt
ihrer Praxis durch flexible Leichtbauwände optimal zu gestalten ist durch hier
vorherrschende Bebauung ebenfalls leichter zu realisieren. Das Gleiche gilt für
rechtliche Vorgaben, z.B. einen behindertengerechten Zugang im Erdgeschoss oder
einen Behindertenfahrstuhl.
Zurzeit gibt es für
Laatzen keine freien Zulassungen, so dass sich keine Hausärzte von außerhalb in
Laatzen bzw. Alt-Laatzen ansiedeln können. Im Bereich der Fachärzte (z.B.
Kinderärzte) wären nur Zuzüge von einer andern regionsangehörigen Kommune
denkbar. Ein Abwerben von Ärzten von einer anderen Kommune mit finanziellen
Anreizen ist nicht zulässig und Anwerbeversuche mit weichen Anreizen so gut wie
nie von Erfolg gekrönt.
Die Umsiedlung
einiger Ärzte innerhalb Laatzens in die neuen Laatzen Arkaden hat gezeigt, dass
Ärzte Neubauprojekte nutzen, gerade auch um durch eine örtliche Bündelung
verschiedener Praxen, die Ärzteversorgung zu verbessern. So wäre es z.B.
denkbar, bei einer hochwertigen Bebauung des Vorlo Geländes an der Alten Rathausstraße
die Schaffung eines entsprechenden Angebots für Ärzte den potentiellen
Investoren zu empfehlen.
Aber auch hier
unterliegen die Standorte von Arztpraxen wirtschaftlichen Regeln und eine
Arztpraxis wird nur dort errichtet, wo es optimale Standortfaktoren für einen
wirtschaftlichen Erfolg der Ansiedlung gibt.
Im Auftrag
Dürr