Laubsauger und
–bläser sind das Werkzeug, mit dem auf größeren privaten und öffentlichen
Flächen Laub beseitigt wird. Wegen der Geräuschentwicklung, der Abgase und dem
Aufsaugen von Insekten etc. werden sie z.T. kritisiert; auch sei die Laubbeseitigung
gar nicht in dem Umfang nötig.
Die
Stadt Laatzen setzt keine Laubsauger ein, so dass Kleintiere nicht aufgesaugt
werden können. Sie setzt aber Laubbläser zur Laubbeseitigung auf ihren Flächen ein.
Die
Benutzung von Laubbläsern erfolgt aus Zeit- und Kostengründen. Eine Arbeitskraft
mit Laubbläser verrichtet je nach Gerät und Belagsart die Arbeit von 3 – 8 Arbeitskräften
(Aussage von verschiedenen Kommunen) mit Rechen und Besen. Der Baubetriebshof
ist gefordert, alle Möglichkeiten zu Effizienzsteigerungen zu nutzen und der
Schritt zurück zur Handarbeit ist daher aus Kostengründen nicht möglich.
Außerdem führt die Arbeit mit Rechen und Besen über mehrere Stunden am Tag zu
einer zusätzlichen körperlichen Belastung. Eine Rückkehr zu mehr Handarbeit
wäre auch aus arbeitsmedizinischer Sicht nur schwer zu vertreten.
Notwendigkeit der
Laubbeseitigung
Wo
es möglich ist, wird das Laub auch aus ökologischen Gründen liegen gelassen,
auf großen Rasenflächen wird das Laub mit Mulchmähern zerkleinert um einen
schnelleren Zersetzungsprozess zu erzielen. Die häufig gestellte Forderung, das
Laub in Grünanlagen zu belassen, oder in Gehölzflächen auszubringen, stößt insbesondere
dort an ihre Grenzen, wo die Blätter immer wieder auf Verkehrsflächen
(Fahrbahnen, Rad- und Fußwege) verweht werden. Zum anderen führt eine zu dicke
Laubschicht (mehr Laubeintrag, als pro Jahr abgebaut werden kann) zu
ungünstigen Bodenveränderungen.
Immer
wieder tragen Bürgerinnen und Bürger die Forderung an die Verwaltung heran, das
Laub möge doch möglichst schnell entfernt werden, damit private Grundstücksflächen
nicht beeinträchtigt werden. Viele Menschen empfinden Laub auf Straßen und
Wegen als „ Dreck“ und als optische Beeinträchtigung. Erfahrungsgemäß gibt es
weitaus häufiger Beschwerden über verzögerte Laubentfernung als über Lärmbelästigungen.
Die
demographische Entwicklung ist ebenfalls zu berücksichtigen: gerade ältere
Menschen empfinden feuchtes Laub als Risiko, auszurutschen, Rollstuhlfahrer monieren
Laub ebenso.
Die
Laubbeseitigung kann nicht wesentlich eingeschränkt werden. Während der
Laubsaison werden 16 Laubblasgeräte in unterschiedlichen Größen eingesetzt, die
mit benzolarmen Benzinölgemisch betankt werden. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet
müssten ohne Laubbläser 8 Arbeitskräfte (ca. 320.000 €) zusätzlich in der
Grünflächenpflege beschäftigt werden.
Geräuschentwicklung
und Abgase
Hauptkritikpunkte
sind die Geräuschentwicklung und die Abgase. Den Betrieb von motorbetriebenen
Geräten regelt die 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 29. August 2002 und die daraus hervorgehende
Ausnahmegenehmigung gem. § 7 Abs. 2 Satz 4 vom 19.11.2004.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes sind angewiesen, sich an
diese Einsatzzeiten zu halten. Auch bei Einhaltung des Rechtes wird die Geräuschentwicklung
als lästig empfunden.
Die
Verwaltung hat die Initiative und die Hinweise insbesondere aus dem Ortsrat
Laatzen aufgegriffen und recherchiert, welche Möglichkeiten anderswo gewählt werden.
Danach werden Laubbläser fast überall eingesetzt. Es gibt aber neue Entwicklungen
zur Begrenzung der Geräusche. Inzwischen sind Geräte mit Elektromotor auf dem
Markt. Sie entwickeln nur beim Blasen Geräusche, nicht im Leerlauf – gerade die
Modulation des Wechsels zwischen Leerlauf und Betrieb ist bei benzinmotorgetriebenen
Geräten störend. Vor Ort entwickeln Elektrogeräte keine Abgase.
Die
Entwicklung von Akku-betriebenen Laubsaugern wird vom Baubetriebshof beobachtet.
Einige Städte setzen sie bereits ein. In den nächsten Wochen werden verschiedene
Hersteller ihre Produkte auf dem Baubetriebshof vorstellen, um sich von der
Leistungsfähigkeit dieser Geräte zu überzeugen. Ist sie gegeben, wird eine Umstellung
auf elektrisch betriebene Geräte im Zuge von Ersatzbeschaffungen vorgesehen.
Im
Auftrag
Dürr