Betreff
Einsatz von Laubbläsern in der Grünflächenpflege der Stadt Laatzen
Vorlage
2012/010
Art
Mitteilung

Laubsauger und –bläser sind das Werkzeug, mit dem auf größeren privaten und öffentlichen Flächen Laub beseitigt wird. Wegen der Geräuschentwicklung, der Abgase und dem Aufsaugen von Insekten etc. werden sie z.T. kritisiert; auch sei die Laubbeseitigung gar nicht in dem Umfang nötig.

 

Die Stadt Laatzen setzt keine Laubsauger ein, so dass Kleintiere nicht aufgesaugt werden können. Sie setzt aber Laubbläser zur Laubbeseitigung  auf ihren Flächen ein.

 

Die Benutzung von Laubbläsern erfolgt aus Zeit- und Kostengründen. Eine Arbeitskraft mit Laubbläser verrichtet je nach Gerät und Belagsart die Arbeit von 3 – 8 Arbeitskräften (Aussage von verschiedenen Kommunen) mit Rechen und Besen. Der Baubetriebshof ist gefordert, alle Möglichkeiten zu Effizienzsteigerungen zu nutzen und der Schritt zurück zur Handarbeit ist daher aus Kostengründen nicht möglich. Außerdem führt die Arbeit mit Rechen und Besen über mehrere Stunden am Tag zu einer zusätzlichen körperlichen Belastung. Eine Rückkehr zu mehr Handarbeit wäre auch aus arbeitsmedizinischer Sicht nur schwer zu vertreten.

 

Notwendigkeit der Laubbeseitigung

 

Wo es möglich ist, wird das Laub auch aus ökologischen Gründen liegen gelassen, auf großen Rasenflächen wird das Laub mit Mulchmähern zerkleinert um einen schnelleren Zersetzungsprozess zu erzielen. Die häufig gestellte Forderung, das Laub in Grünanlagen zu belassen, oder in Gehölzflächen auszubringen, stößt insbesondere dort an ihre Grenzen, wo die Blätter immer wieder auf Verkehrsflächen (Fahrbahnen, Rad- und Fußwege) verweht werden. Zum anderen führt eine zu dicke Laubschicht (mehr Laubeintrag, als pro Jahr abgebaut werden kann) zu ungünstigen Bodenveränderungen.

 

Immer wieder tragen Bürgerinnen und Bürger die Forderung an die Verwaltung heran, das Laub möge doch möglichst schnell entfernt werden, damit private Grundstücksflächen nicht beeinträchtigt werden. Viele Menschen empfinden Laub auf Straßen und Wegen als „ Dreck“ und als optische Beeinträchtigung. Erfahrungsgemäß gibt es weitaus häufiger Beschwerden über verzögerte Laubentfernung als über Lärmbelästigungen.

 

Die demographische Entwicklung ist ebenfalls zu berücksichtigen: gerade ältere Menschen empfinden feuchtes Laub als Risiko, auszurutschen, Rollstuhlfahrer monieren Laub ebenso.

 

Die Laubbeseitigung kann nicht wesentlich eingeschränkt werden. Während der Laubsaison werden 16 Laubblasgeräte in unterschiedlichen Größen eingesetzt, die mit benzolarmen Benzinölgemisch betankt werden. Auf das gesamte Jahr hochgerechnet müssten ohne Laubbläser 8 Arbeitskräfte (ca. 320.000 €) zusätzlich in der Grünflächenpflege beschäftigt werden.

 

Geräuschentwicklung und Abgase

 

Hauptkritikpunkte sind die Geräuschentwicklung und die Abgase. Den Betrieb von motorbetriebenen Geräten regelt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 29. August 2002 und die daraus hervorgehende Ausnahmegenehmigung gem. § 7 Abs. 2 Satz 4 vom 19.11.2004.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes sind angewiesen, sich an diese Einsatzzeiten zu halten. Auch bei Einhaltung des Rechtes wird die Geräuschentwicklung als lästig empfunden.

 

Die Verwaltung hat die Initiative und die Hinweise insbesondere aus dem Ortsrat Laatzen aufgegriffen und recherchiert, welche Möglichkeiten anderswo gewählt werden. Danach werden Laubbläser fast überall eingesetzt. Es gibt aber neue Entwicklungen zur Begrenzung der Geräusche. Inzwischen sind Geräte mit Elektromotor auf dem Markt. Sie entwickeln nur beim Blasen Geräusche, nicht im Leerlauf – gerade die Modulation des Wechsels zwischen Leerlauf und Betrieb ist bei benzinmotorgetriebenen Geräten störend. Vor Ort entwickeln Elektrogeräte keine Abgase.

 

Die Entwicklung von Akku-betriebenen Laubsaugern wird vom Baubetriebshof beobachtet. Einige Städte setzen sie bereits ein. In den nächsten Wochen werden verschiedene Hersteller ihre Produkte auf dem Baubetriebshof vorstellen, um sich von der Leistungsfähigkeit dieser Geräte zu überzeugen. Ist sie gegeben, wird eine Umstellung auf elektrisch betriebene Geräte im Zuge von Ersatzbeschaffungen vorgesehen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr