Betreff
Verlegung der Förderschule Am Kiefernweg an den Standort Alte Rathausstraße
Vorlage
2011/066/1
Aktenzeichen
40 Tl
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Mit Drucksache 2011/066 hatte der Rat u.a. beschlossen:

 

„Die Förderschule Am Kiefernweg wird abschnittsweise an den Standort Alte Rathausstraße verlegt. Die ersten Klassenverbände sollen zum Schuljahres­beginn 2012/13 in Alt-Laatzen unterrichtet werden.“

 

Aktuell haben sich mehrere Aspekte ergeben, die es geboten erscheinen lassen, die mit den Drucksachen 101/2009 und 2011/066 getroffenen Beschlüsse teilweise zu modifizieren:

 

·         Inzwischen liegt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Land Niedersachsen zur Einführung der inklusiven Schule vor. Danach werden alle Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, also auch die FöS Am Kiefernweg, ab Schuljahr 2013/14 keine Erstklässler mehr aufnehmen. Von diesem Zeitpunkt an werden auch nur noch Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Jahrgang aufgenommen. Übergangsweise können die Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2012 den Primarbereich bereits besuchen, dort weiter unterrichtet werden, bis sie den Primarbereich verlassen.

 

Inwieweit in der Praxis vor dem Hintergrund des freien Elternwillens mittel- bis langfristig tatsächlich noch Schülerinnen und Schüler den Sekundarbereich I der FöS besuchen werden, kann derzeit weder vom Land noch vom Schulträger verlässlich eingeschätzt werden. Beide Schulleitungen haben gesprächsweise erklärt, dass sie die Verschiebung des Umzugs um ein Jahr begrüßen würden, auch weil sich die Raumsituation am Standort Alte Rathausstraße durch den Wegfall weiterer Klassenverbände entspannen würde.

 

·         Auch im Bereich Alt-Laatzen besteht aktuell ein Bedarf an zusätzlichen Hortplätzen (vgl. Drucksache 2012/056). Durch das Auslaufen der Hauptschule sowie den ebenfalls zu erwartenden Rückgang der Schülerzahlen in der FöS Am Kiefernweg werden in absehbarer Zeit weitere Räume am Schulstandort Alte Rathausstraße frei. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, an der Schule einen Hort einzurichten.

 

·         Nach dem vom Land genehmigten Zeitplan würde die Hauptschule im Schuljahr 2014/15 nur noch aus einer 10. Klasse bestehen und dies auch nur, wenn es tatsächlich noch Schülerinnen und Schüler gibt, die diesen Jahrgang besuchen wollen. Da auch diese Schülerinnen und Schüler Anspruch auf ein geeignetes pädagogisches Angebot u.a. im Bereich der Berufsorientierung haben, würde eine Anbindung an die Albert-Einstein-Schule entsprechende Vorteile bieten.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die ersten Klassenverbände der Förderschule (FöS) Am Kiefernweg sollen erst zum Schuljahr 2013/14 an den Standort Alte Rathausstraße verlegt werden, auch aus dem Grunde, die Einrichtung eines Hortes am Schulstandort Alte Rathausstraße zu ermöglichen.

 

2.    Wenn zum Schuljahresbeginn 2014/15 an der Hauptschule Rathausstraße lediglich eine 10. Klasse zu bilden wäre, soll diesem Klassenverband die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam das Schuljahr an der Albert-Einstein-Schule zu absolvieren.