- Aufstellungsbeschluss -
Sachverhalt:
Das Baugebiet Holzfeld-Ost besteht seit 1994. Der größere Teil dieses Bereiches ist bereits bebaut. Dennoch gibt es dort noch erhebliche Flächen, die nicht genutzt sind. In den letzten 8 – 10 Jahren hat dort kaum noch eine nennenswerte Entwicklung stattgefunden.
Dies hängt sicher von der rückläufigen Nachfrage nach Bauland ab, ist aber auch zu einem wesentlichen Teil davon bestimmt, dass die dort überwiegend vorgesehene Reihenhausbebauung nicht mehr nachgefragt wird.
Bevor man daran denkt neue Baugebiete anzubieten, ist es sicher angebracht, die bestehenden Baugebiete abschließend zu nutzen.
Um dies zu erreichen ist es daher sinnvoll, die planerischen Vorgaben der bisher vorgeschriebenen Bauformen der derzeitigen Nachfrage anzupassen.
Im Auftrag:
Dürr
Anlage
Plan des Geltungsbereiches
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 128 „Holzfeld-Ost“ ist das Verfahren zur 3. Änderung durchzuführen. Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Lageplan zu entnehmen. Ziel der Planung ist die Überarbeitung der bisher nicht bebauten Bereiche bezüglich ihrer bedarfsgerechteren baulichen Nutzbarkeit. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.