Betreff
Festlegung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
2011/208
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 (2) NKomVG bei 40 Ratsfrauen und Ratsherren aus 8 Beigeordneten.
In Gemeinden, deren Vertretung 16 bis 44 Abgeordnete hat, kann der Rat beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 erhöht.
Der Rat hat in der ablaufenden Wahlperiode von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht.
Prinz
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß § 74 (2) NKomVG für die Dauer der bis zum 31.10.2016 laufenden Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss um 2 auf insgesamt 10 zu erhöhen.