Betreff
Festlegung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
2011/208
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 (2) NKomVG bei 40 Ratsfrauen und Ratsherren aus 8 Beigeordneten.

 

In Gemeinden, deren Vertretung 16 bis 44 Abgeordnete hat, kann der Rat beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 erhöht.

 

Der Rat hat in der ablaufenden Wahlperiode von dieser gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

Prinz

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gemäß § 74 (2) NKomVG für die Dauer der bis zum 31.10.2016 laufenden Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss um 2 auf insgesamt 10 zu erhöhen.