Betreff
Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten der Stadt Laatzen
Vorlage
2011/198
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 40 Abs. 1 Nr. 13 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 15.03.2007 die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten der Stadt Laatzen beschlossen. Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum 01.11.2011 wurden u.a. die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) aufgehoben und in das NKomVG eingearbeitet. Aus diesem Grunde wurden nur die Rechtsverweise für die o.g. Richtlinie entsprechend geändert. Darüber hinausgehende inhaltliche Anpassungen sind nicht erforderlich.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die geänderte Fassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten der Stadt Laatzen.