Betreff
Ausweitung der Sonderöffnungszeiten in den Laatzener Kindertagesstätten
Vorlage
098/2008/6
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.08.2008 wird in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Laatzen von montags bis freitags im unmittelbaren Anschluss an das Ende der regulären Öffnungszeit eine Sonderöffnungszeit (Spätdienst) im Umfang von einer Zeitstunde täglich angeboten. Gemäß Ratsbeschluss war die Regelung zunächst im Rahmen einer zweijährigen Erprobungsphase bis zum 31.07.2010 befristet.

 

Neben der Kindertagesstätte Sudewiesenstraße, die ohnehin eine Betreuungszeit bis 20:30 Uhr anbietet, wurde das Angebot in sieben weiteren Kindertageseinrichtungen, sechs städtische und die Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt, eingeführt.

 

Wie mit Drucksache 098/2008/3 mitgeteilt, wurde der Spätdienst durchgängig weitaus weniger in Anspruch genommen als dies auf Grund der Forderungen aus den Elternbeiräten anzunehmen war. Die ursprüngliche Kalkulation sah vor, dass die nach Abzug der Personalkostenerstattung durch das Land verbleibenden 75 % durch Einnahmen aus Elternentgelten gedeckt werden sollten. Hierfür hätten täglich fünf Kinder je Einrichtung den Spätdienst in Anspruch nehmen müssen. Die tatsächliche Deckungsquote beträgt jedoch nur rund 26 %, die durchschnittliche tägliche Inanspruchnahme beträgt 1,65 Kinder. Vor diesem Hintergrund wurde die bestehende Regelung durch Beschluss des Verwaltungsausschusses zwar zunächst bis zum 31.12.2010 verlängert, gleichzeitig sollte jedoch unter Beteiligung der Elternbeiräte bis zum genannten Termin eine wirtschaftlich tragfähigere Anschlussregelung erarbeitet werden.

 

Eine von den Elternvertretern im Stadtkindertagesstättenbeirat gebildete Arbeitsgrupe hatte sich für die Einführung von Quartalspauschalen und die Reduzierung der Zahl der Einrichtungen, in denen das Angebot zukünftig vorgehalten werden sollte, ausgesprochen.

 

Danach sollten die Eltern ab 2011 die Möglichkeit haben, Kontingente zu erwerben, die nach Ablauf des Kalenderquartals verfallen sollen. So müsste im folgenden Quartal ein Stundenkontingent erneut erworben werden. Bislang verfallen erworbene Stundenkontingente erst bei Beendigung des Betreuungsvertrages. Vorgeschlagen wurden Kontingente von 10, 15 und 30 Stunden. Eine Erhöhung des Stundensatzes von bislang 3,00 Euro sah der Vorschlag der Eltern nicht vor. Bei der Inanspruchnahme größerer Kontingente sollten Rabatte gewährt werden. Der Preis sollte danach für 10 Stunden 30,00 Euro (je Stunde 3,00 Euro), für 15 Stunden 40 Euro (je Stunde 2,66 Euro) und für 30 Stunden 60 Euro (je Stunde 2,00 Euro) betragen. Bereits vor dem Inkrafttreten der Anschlussregelung erworbene Stundenkontingente  sollten bis zum Ende des laufenden Betreuungsjahres am 31.07.2011 verbraucht werden.

 

Um die Auslastung des Spätdienstes zu erhöhen, wurde außerdem vorgeschlagen, das Angebot zum Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 nur noch in jeweils einer städtischen Einrichtung je Stadt- bzw. Ortsteil vorzuhalten. Dies wären die Kindertagesstätten An der Masch, Wülferoder Straße, Sudewiesenstraße, Sehlwiese und Gleidingen sowie mit der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt eine zweite Einrichtung in Laatzen-Mitte. In den Kindertagesstätten Brucknerweg und Die Insel würde der Spätdienst nach einer Übergangszeit nicht mehr angeboten werden.

 

Abweichend von den Vorschlägen der Elternvertreter sah der Beschlussvorschlag der Drucksache 098/2008/4 eine Erhöhung des Stundensatzes auf 6,00 Euro für das Kontingent von 10 Stunden (= 60,00 Euro) vor, um den Deckungsgrad für dieses zusätzliche freiwillige Angebot auf rund 50% zu erhöhen. Unter Anwendung der vorgeschlagenen Rabattgewährung hätte sich hieraus für 15 Stunden ein Betrag von  79,00 Euro und für 30 Stunden von 120,00 Euro ergeben.

 

Diese Regelung wurde dem Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten mit der Drucksache 098/2008/4 Ende 2010 zur Beratung vorgelegt. Grundsätzlich bestand im Ausschuss dahingehend Übereinstimmung, auch zukünftig in jedem Stadtteil mindestens in einer Betreuungseinrichtung ein entsprechendes Angebot vorzuhalten. Hinsichtlich der möglichen Organisationsform und der Finanzierung wurde jedoch weiterer Beratungsbedarf gesehen. Unter Einbeziehung der Elternvertreter sollten Alternativen geprüft und bis zum Sommer 2011zur erneuten Beratung vorgelegt werden. Die bestehende Regelung wurde daher bis zum 31.07.2011- Ende des laufenden Betreuungsjahres - verlängert.

 

Eine zwischenzeitlich vorgenommene Vergleichsberechnung auf der Basis der bisher in Anspruch genommenen Spätdienststunden hat ergeben, dass der Kostendeckungsgrad unter der Prämisse der Anwendung der von den Elternvertretern vorgeschlagenen Quartalsregelung rund 71,5% betragen würde. Allerdings bleibt die Unwägbarkeit bestehen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme nicht kalkulierbar ist. Ich empfehle daher, der Regelung in der der Drucksache beigefügten Fassung zuzustimmen, die Laufzeit aber zu befristen.

 

Aus rechtlichen Gründen wird von der ursprünglich vorgesehenen Übergangsfrist für bereits vor dem In-Krafttreten der neuen Regelung erworbene Stundenkontingente abgesehen.

 

 

 

 

 

Prinz

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die der Drucksache beigefügte Fassung zur Regelung des Spätdienstes in den Laatzener Kindertagesstätten tritt an dem, dem Ratsbeschluss folgenden Tag in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Regelung und gilt zunächst befristet bis zum 31.07.2013. Ende 2012 ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen.