- Stellungnahme der Verwaltung -
Zuständig für den Lärmschutz an den Gleisen ist allein die Bahn. Der Bundesverkehrsminister hat ein Mehrjahresprogramm für Lärmschutzmaßnahmen „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgelegt. Für Laatzen sind darin noch keine Maßnahmen vorgesehen. Abgearbeitet wird nach Dringlichkeitsstufen. Auch in den nächsten Jahren ist Laatzen noch nicht an der Reihe.
Es geht also nicht danach, welche Kommunen besonders häufig vorstellig werden, sondern derzeit werden zunächst die noch viel stärker betroffenen Bereiche (Härtefälle) abgearbeitet.
Die bestehende Lärmschutzwand in Rethen ist bereits in schallschluckender perforierter Leichtmetallausführung mit Schalldämmmatten ausgeführt. Daher besteht keine Notwendigkeit der Verbesserung.
Im Auftrag:
Dürr