Betreff
Zugang zum Bahnhof Rethen
- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2011/067/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Verbesserung des bestehenden Zuganges zum Bahnhof Rethen von Osten und die Einrichtungen eines neuen Zuganges von der Südseite sind unter einem finanziellen und einem verfahrensrechtlichen Aspekt zu betrachten:

 

1.    Finanzielle Aspekte:
Eine breite, flächendeckende Verkehrsversorgung mit öffentlicher Mobilität sicherzustellen, ist grundsätzlich Aufgabe der Deutschen Bahn, die damit ihren originär öffentlichen Dienstleistungsauftrag, die Verkehrsbedürfnisse der Allgemeinheit zu gewährleisten (Art. 87 e Grundgesetz), zu erfüllen hat. Der öffentliche Personennahverkehr in der Region Hannover wird durch die Region Hannover gewährleistet. Sie plant, organisiert und finanziert den Nahverkehr. Zur Finanzierung von der Infrastrukturmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt die Stadt Laatzen weder über eine Zuständigkeit, noch über Haushaltsmittel.

 

2.    Verfahrensrechtliche Aspekte:

Erneuerungen und Veränderungen an Anlagen, die der öffentlichen Personenbeförderung dienen, bedürfen eines Planfeststellungs- oder eines Plangenehmigungsverfahrens. Rechtsgrundlagen dafür sind das Personenbeförderungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz etc. Auch der Umbau des Bahnsteiges mit dem zugehörigen behindertengerechten Zugang war Gegenstand eines solchen Verfahrens. Die Stadt hat in diesem Verfahren bereits einen zweiten südlichen Zugang und Verbesserungen beim nördlichen Zugang gefordert, diese Anforderungen wurden jedoch im Rahmen der Abwägungsentscheidung gemeinsam mit anderen Wünschen vom Verfahrensträger nicht berücksichtigt.

Im Hinblick darauf, dass die Bahn Änderungen an der bestehenden Anlage wiederum nur mit einem solchen Verfahren durchführen könnte, kommen also auch eigene Maßnahmen der Kommune – selbst wenn sie diese vollumfänglich selbst finanzieren würde – ohne Verfahren nicht in Betracht. Die Bahn lehnt weitere Verbesserungen unter Hinweis darauf ab, dass sie rechtlich nicht gefordert waren. Die Errichtung der Zaunanlage wurde begründet damit, dass auf dem provisorischen südlichen Zugang im letzten Winter zwei Personen zu Schaden gekommen sind, darunter ein Rollstuhlfahrer, der abgerutscht ist. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und des Haftungsrechtes war die Maßnahme zur Gefahrenabwehr kurzfristig umzusetzen. In den Verhandlungen zwischen Stadt und Bahn wurde jedoch Einverständnis darüber erreicht, dass ein südlicher Zugang im Zuge des nächsten anstehenden Verfahrens sinnvoll und notwendig ist. Dieses Verfahren ist erforderlich für die Errichtung eines P+R – Platzes.

 

 

 

 

 

Prinz