Betreff
Drängelgitter am Verbindungsweg zwischen Nordstraße und Seikengarten
- Stellungnahme der Verwaltung -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2011/109/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Die Errichtung von Drängelgittern am Verbindungsweg zwischen Nordstr. und Seikengarten wird aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht empfohlen.
Drängelgitter widersprechen der Barrierefreiheit, da der Verbindungsweg auch gehbehinderten Personen zur Verfügung stehen muss.
Eine Errichtung von barrierefreien Drängelgittern erfordert sowohl zwischen zwei Drängelgittern als auch nur neben einem Drängelgitter eine Mindestbreite von einem Meter, um Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen das Passieren ungehindert zu ermöglichen.
Nach örtlicher Prüfung durch das Team Tiefbau wurde festgestellt, dass der Weg lediglich eine Gesamtbreite von 1,50 Metern hat. Somit kann eine Errichtung von Drängelgittern nicht erfolgen.
Im Auftrag
Dürr