Betreff
Verkehrsberuhigung Dammackerweg
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2011/105/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer Verkehrsschau den Verkehrssicherheitsberatern der Polizeiinspektion Süd vorgestellt.

 

Der Dammackerweg ist eine breite und übersichtliche Straße, für die aus Sicht der Verkehrssicherheitsberater schon die Voraussetzungen für eine Temporeduzierung auf 30 km/h nicht vorliegen. Der Weg hat trotz einer Länge von einem halben Kilometer nur zehn Einfamilienhäuser als unmittelbare Anlieger, also eine sehr geringe bauliche Dichte.

Es handelt sich um eine Straße mit geringer Verkehrsstärke, die darüber hinaus mit einem großzügigen Gehweg auf der nördlichen Seite ausgestattet ist. Eine mögliche Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern konnte nicht festgestellt werden. Schulkinder müssen diese Straße nicht queren.

 

Für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.

 

Nach der Änderung der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die Straßenbehörden dürfen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nur noch an Messstellen stattfinden, die im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion hergestellt wurden.

 

Da dies im Dammackerweg nicht vorliegt, sind hier Messungen rechtlich nicht zulässig.

 

Die Straße wurde zwischenzeitlich mit einem LKW-Verbot versehen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr

 

Im Auftrag

 

 

Dürr