- Stellungnahme der Verwaltung
Die
Verkehrssituation wurde im Rahmen einer Verkehrsschau den Verkehrssicherheitsberatern
der Polizeiinspektion Süd vorgestellt.
Der Dammackerweg
ist eine breite und übersichtliche Straße, für die aus Sicht der Verkehrssicherheitsberater
schon die Voraussetzungen für eine Temporeduzierung auf 30 km/h nicht vorliegen.
Der Weg hat trotz einer Länge von einem halben Kilometer nur zehn
Einfamilienhäuser als unmittelbare Anlieger, also eine sehr geringe bauliche
Dichte.
Es handelt sich um
eine Straße mit geringer Verkehrsstärke, die darüber hinaus mit einem
großzügigen Gehweg auf der nördlichen Seite ausgestattet ist. Eine mögliche Gefährdung
von Fußgängerinnen und Fußgängern konnte nicht festgestellt werden. Schulkinder
müssen diese Straße nicht queren.
Für weitere
verkehrsberuhigende Maßnahmen fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.
Nach der Änderung
der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die
Straßenbehörden dürfen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nur noch an Messstellen
stattfinden, die im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion
hergestellt wurden.
Da dies im
Dammackerweg nicht vorliegt, sind hier Messungen rechtlich nicht zulässig.
Die Straße wurde
zwischenzeitlich mit einem LKW-Verbot versehen.
Im Auftrag
Dürr
Im Auftrag
Dürr