Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Geldleistungen in der Tagespflege in der Stadt Laatzen
Vorlage
003/2007
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Für die Unterbringung von Kindern in Tagespflege sind gem. § 23 SGB an die betreuenden Tagespflegepersonen Geldleistungen zu erbringen. Die Kindeseltern sind gemäß § 90 SGB VIII zu den Kosten der Tagespflege heranzuziehen.

 

Ergänzend zur am 28.06.2007 beschlossenen Entgeltstaffel sind zur Umsetzung der Modalitäten zur Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege und zur Zahlung der Geldleistung an die Tagespflegepersonen diese in einer öffentlich rechtlichen Satzung zu konkretisieren um eine einheitliche Abwicklung zu gewährleisten.

 

Als Anlage ist die Tabelle der Geldleistungen an die Tagesmütter zur Kenntnis beigefügt.

 

 

 

Prinz

 

Anlage

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Geldleistungen in der Tagespflege in der Stadt Laatzen in der Dr.‑Nr.: 003/2007 anliegenden Fassung wird beschlossen.

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.