Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
gemäß § 83 Absatz 4 NGO
gemäß § 83 Absatz 4 NGO
Vorlage
2011/098
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen ist für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 83 Abs. 4 NGO zuständig.
Prinz
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 83 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die in der Anlage zur Drucksachen-Nr. 2011/098 aufgeführten Spenden an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.