Betreff
Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte mit Krippe in Laatzen-Mitte
Vorlage
2011/088/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zu den im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten am 02.05.2011 im Rahmen der Beratungen über den Standort der neuen Kindertagesstätte aufgeworfenen Fragen und erbetenen zusätzlichen Informationen kann Folgendes mitgeteilt werden:

 

Die Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat auf zwischenzeitliche Nachfrage hin mitgeteilt, dass im Rahmen der Neubauplanungen die Einrichtung eines Betriebskindergartens nicht vorgesehen ist, da das in Laatzen arbeitende Personal aus einem sehr großen Einzugsgebiet kommt und eine entsprechende Bedarfsabfrage ergeben habe, dass die Eltern ihren Nachwuchs lieber in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen unterbringen wollen. Daher kommt auch der Betrieb einer gemeinsamen Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Laatzen nicht in Betracht.

 

Im Bereich des Parks der Sinne existiert zwar ein bebaubares Grundstück, das mit einer Fläche von 4.900m² jedoch überdimensioniert ist und auf Grund der Lage und Erschließungssituation nicht geteilt werden kann. Die Kaufpreisforderung für die Gesamtfläche bewegt sich nach Vorerkundigungen im siebenstelligen Bereich.

 

Eine Realisierung im Bereich des ehemaligen Karstadt-Auslieferungslagers ist nicht möglich, da die Fläche nicht zur Disposition steht. Zudem setzt die Einrichtung von Kindertagesstätten in überwiegend gewerblich genutzten Bereichen ein falsches Signal; vielmehr sollten Kinderbetreuungseinrichtungen als Bestandteile der sozialen Infrastruktur grundsätzlich in möglichst zentralen Lagen innerhalb des Einzugsbereiches der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer liegen, um so kurze Wege zu ermöglichen. Idealerweise sollten die Einrichtungen gerade in Einzugsbereichen mit städtischer Struktur und entsprechend hoher Verdichtung fußläufig zu erreichen sein. Wie der beigefügten Karte entnommen werden kann, wird durch eine Kindertagesstätte am Marktplatz der Bereich mit der höchsten Einwohnerdichte am effizientesten abgedeckt. Alle anderen diskutierten Standorte befinden sich demgegenüber in einer Randlage.

 

Die Errichtung der Kindertagesstätte in Containerbauweise ohne optische Anpassungsmaßnahmen würde nach ersten Berechnungen knapp eine Million Euro kosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hiermit nur der Standard der Energiesparverordnung ENEV 2009 erreicht wird, der maßgeblich unterhalb des Passivhausstandards liegt. Die Abschreibungsverordnung sieht für Containeranlagen dieser Nutzung eine Lebensdauer von fünfzehn Jahren vor, während Gebäude in neunzig Jahren abgeschrieben werden.

 

Der in der Drucksache 2011/088 dargestellte Investitionsaufwand für ein Gebäude in Passivhausbauweise ist bei vergleichbaren Standards unabhängig vom Standort nahezu identisch. Die Kosten würden sich in Abhängigkeit von der Erschließungssituation ggf. noch erhöhen.

 

In Vertretung

 

 

 

Dürr

 

 

 

Anlage:

Lageplan