- Auslegungsbeschluss -
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz am 14.02.2011 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 224 – 4. Änderung gefasst.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines in diesem Gewerbegebiet ansässigen industriellen Fertigungsbetriebes – dem Hannowerk – und die Errichtung eines Hotels im Bereich zwischen der Tankstelle mit Schnellrestaurant an der B6 und der ersten Zufahrt aus Richtung Westen zum Gewerbegebiet.
Die Änderung wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung ist als Anlage beigefügt.
Die wesentlichen
Änderungen gegenüber der zurzeit gültigen Fassung des Bebauungsplanes sind die
Erweiterung der Flächen, die als Industriegebiet festgesetzt sind, und die
Erweiterung des Kataloges der allgemein zulässigen Nutzungen um Betriebe des
Beherbergungsgewerbes für den Bereich, der für einen Hotelstandort in Frage
kommt.
Weitere Einzelheiten sind
aus der Planzeichnung und der Begründung zu entnehmen. Zur Fortsetzung des
Verfahrens ist nun die Auslegung zu beschließen. Die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll parallel zur öffentlichen
Auslegung erfolgen.
Im Auftrag
Dürr
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 - 4. Änderung - „In der Welle“, OS Gleidingen, in der Fassung vom 08.03.2011 und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 09.03.2011 (siehe Anlagen) werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 (2) BauGB, beteiligt.