Mit dem
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ sollen bundesweit insgesamt 34.000 Bürgerarbeitsplätze
eingerichtet werden. Einer der Modellstandorte ist die Region Hannover.
Hier sollen bis zu 700
Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden.
Ziel von
Bürgerarbeit ist die Integration von SGB II Kunden in den ersten Arbeitsmarkt.
Das Modellprojekt gliedert sich in zwei Phasen:
In der mindestens
sechsmonatigen sogenannten Aktivierungsphase erfolgt eine intensive Beratung
und Betreuung der in das Modellprojekt aufgenommen 2.100 Kundinnen und Kunden
mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Die
Aktivierungsphase enthält je nach individuellen Bedarfen der Personen folgende
Komponenten:
- Standortbestimmung und Beratung durch den persönlichen
Ansprechpartner oder Fallmanager
- Vermittlungsaktivitäten durch arbeitgeberorientierte Bewerber-pAps,
Jobcoaches, sowie weitere interne und externe Akteure
- Qualifizierung und Förderung durch Dritte z. B. im Rahmen von
Centern und Gruppenmaßnahmen
In der
Beschäftigungsphase sollen Personen, die im Verlauf der Aktivierungsphase nicht
integriert werden konnten, im Rahmen von Bürgerarbeit ein Beschäftigungsangebot
erhalten. Im Gegensatz zu den Arbeitsgelegenheiten (sogenannte 1-Euro-Jobs)
handelt es sich bei der Bürgerarbeit um sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse, die hier eingesetzten Personen erhalten
Arbeitsverträge. Die einzurichtenden Stellen müssen zusätzlich und im öffentlichen
Interesse sein.
Die Finanzierung von
Lohnkosten und Sozialversicherungsabgaben der Bürgerarbeit erfolgt durch
Zuwendungen des Bundes. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Die wöchentliche
Arbeitszeit muss 30 Wochenstunden mit einem Mindestbruttoentgelt von 900,-
Euro, alternativ 20 Wochenstunden mit 600,- Euro Bruttoarbeitsentgelt,
betragen. Die monatliche Zuwendung beträgt 1080,- Euro (bei 20 Wochenstunden
720,- Euro). Die Arbeitsplätze können maximal für 36 Monate und längstens bis
zum 31.12.2014 gefördert werden.
Da die tatsächlichen
Kosten für Arbeitgeber wie der Stadt Laatzen, die der Tariftreue unterliegen,
monatlich bei 30 Wochenstunden jedoch bei ca. 1580,- Euro liegen, gewährt die
Region Hannover den Städten und Gemeinden für jeden bewilligten und vom
JobCenter Hannover besetzten Bürgerarbeitsplatz einen Zuschuss in Höhe von 50%
der ungedeckten Kosten, maximal jedoch 250,- Euro pro Platz und Monat. Der
Eigenanteil des jeweiligen Trägers der Bürgerarbeit beträgt somit ebenfalls
maximal 250,- Euro pro Monat und Bürgerarbeitsplatz.
Der
Umsetzungszeitraum begann am 15.07.2010 mit der Aktivierungsphase. Die zu
schaffenden Bürgerarbeitsplätze müssen bis spätestens zum 31.12.2011
eingerichtet sein. Das Projekt endet am 31.12.2014.
Es ist beabsichtigt,
fünf Bürgerarbeitsplätzen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen insbesondere
zur Unterstützung zusätzlicher Projekte im Rahmen der in den Einrichtungen
geleisteten Bildungsarbeit einzurichten. Die hierfür notwendigen Mittel wurden
in die Veränderungsliste für den Haushaltsplan 2011aufgenommen.
Gesamt- und Folgeaufwand
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Investitionen |
€ |
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Grunderwerb |
€ |
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Erschließung |
€ |
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Herstellung |
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Ersteinrichtung |
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Finanzierung |
€ |
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Drittmittel |
€ |
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Eigenanteil |
€ |
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Ordentliche Aufwendungen (jährlich) |
€ |
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Personal |
94.800 € |
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Sach- und Dienstleistungen |
€ |
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Abschreibungen |
€ |
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Zinsen |
€ |
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Ordentliche Erträge (jährlich) |
79.800 € |
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Jährlicher Zuschussbedarf |
15.000 € |
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In Vertretung
Arne Schneider