Betreff
Modellprojekt "Bürgerarbeit" in der Region Hannover
Vorlage
194/2010/29
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Mit dem Modellprojekt „Bürgerarbeit“ sollen bundesweit insgesamt 34.000 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden. Einer der Modellstandorte ist die Region Hannover. Hier sollen bis zu 700 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden.

 

Ziel von Bürgerarbeit ist die Integration von SGB II Kunden in den ersten Arbeitsmarkt. Das Modellprojekt gliedert sich in zwei Phasen:

 

In der mindestens sechsmonatigen sogenannten Aktivierungsphase erfolgt eine intensive Beratung und Betreuung der in das Modellprojekt aufgenommen 2.100 Kundinnen und Kunden mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

 

Die Aktivierungsphase enthält je nach individuellen Bedarfen der Personen folgende Komponenten:

  • Standortbestimmung und Beratung durch den persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager
  • Vermittlungsaktivitäten durch arbeitgeberorientierte Bewerber-pAps, Jobcoaches, sowie weitere interne und externe Akteure
  • Qualifizierung und Förderung durch Dritte z. B. im Rahmen von Centern und Gruppenmaßnahmen

 

In der Beschäftigungsphase sollen Personen, die im Verlauf der Aktivierungsphase nicht integriert werden konnten, im Rahmen von Bürgerarbeit ein Beschäftigungsangebot erhalten. Im Gegensatz zu den Arbeitsgelegenheiten (sogenannte 1-Euro-Jobs) handelt es sich bei der Bürgerarbeit um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die hier eingesetzten Personen erhalten Arbeitsverträge. Die einzurichtenden Stellen müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein.

 

Die Finanzierung von Lohnkosten und Sozialversicherungsabgaben der Bürgerarbeit erfolgt durch Zuwendungen des Bundes. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Die wöchentliche Arbeitszeit muss 30 Wochenstunden mit einem Mindestbruttoentgelt von 900,- Euro, alternativ 20 Wochenstunden mit 600,- Euro Bruttoarbeitsentgelt, betragen. Die monatliche Zuwendung beträgt 1080,- Euro (bei 20 Wochenstunden 720,- Euro). Die Arbeitsplätze können maximal für 36 Monate und längstens bis zum 31.12.2014 gefördert werden.

 

Da die tatsächlichen Kosten für Arbeitgeber wie der Stadt Laatzen, die der Tariftreue unterliegen, monatlich bei 30 Wochenstunden jedoch bei ca. 1580,- Euro liegen, gewährt die Region Hannover den Städten und Gemeinden für jeden bewilligten und vom JobCenter Hannover besetzten Bürgerarbeitsplatz einen Zuschuss in Höhe von 50% der ungedeckten Kosten, maximal jedoch 250,- Euro pro Platz und Monat. Der Eigenanteil des jeweiligen Trägers der Bürgerarbeit beträgt somit ebenfalls maximal 250,- Euro pro Monat und Bürgerarbeitsplatz.

 

Der Umsetzungszeitraum begann am 15.07.2010 mit der Aktivierungsphase. Die zu schaffenden Bürgerarbeitsplätze müssen bis spätestens zum 31.12.2011 eingerichtet sein. Das Projekt endet am 31.12.2014.

 

Es ist beabsichtigt, fünf Bürgerarbeitsplätzen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen insbesondere zur Unterstützung zusätzlicher Projekte im Rahmen der in den Einrichtungen geleisteten Bildungsarbeit einzurichten. Die hierfür notwendigen Mittel wurden in die Veränderungsliste für den Haushaltsplan 2011aufgenommen.

 

Gesamt- und Folgeaufwand

 

Investitionen

Grunderwerb

Erschließung

Herstellung

Ersteinrichtung

 

Finanzierung

Drittmittel

Eigenanteil

 

Ordentliche Aufwendungen (jährlich)

Personal

94.800 €

Sach- und Dienstleistungen

 

Abschreibungen

Zinsen

 

 

Ordentliche Erträge (jährlich)

79.800 €

 

 

Jährlicher Zuschussbedarf

15.000 €

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider