Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
194/2010/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Beratungen über den Haushaltsplan 2011 und die Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014 sind in den politischen Gremien abgeschlossen. Dabei gelten alle Sitzungsvorlagen zur Veränderung des Haushalts 2011 als behandelt.

 

Der mit der Drucksache 194/2010 vorgelegte Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 zur Drucksache 194/2010/23 aufgeführten Veränderungen zu ergänzen.

 

Der Stellenplan 2011 ist gem. § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2011 mit allgemeinen Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache 194/2010 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 der Drucksache 194/2010/23 dargestellt.

 

Der Ergebnishaushalt kann für das Jahr 2011 und in allen Planungsjahren bis 2014 nicht ausgeglichen werden. Es ist daher ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlagen

 

1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2011 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014

2. Änderungen zum Stellenplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Drucksache 194/2010 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes incl. Stellenplan 2011), der Ergänzungsvorlage Drucksache 194/2010/13 (Haushaltssicherungskonzept) und der Drucksache 194/2010/23, deren Anlagen (Veränderungen zum Verwaltungsentwurf des Haushalts 2011 und der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014, Änderungen des Stellenplans 2011) als Bestandteile der Niederschrift gelten, wird beschlossen:

 

1.         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt:

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 16.12.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                 70.964.400 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                 81.657.300 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                        0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                        0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   66.612.400 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  74.654.600 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                           3.927.900 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                        12.475.900 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                     8.548.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                    2.926.100 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes               79.088.300 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes              90.056.600 Euro

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 8.548.000 festgesetzt.

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 738.000 € festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      450 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      450 v. H.

       2. Gewerbesteuer                                                                                               450 v. H.

Laatzen, den 16.12.2010

gez. Unterschrift

Prinz

Bürgermeister

 

2.         Die Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogrammes wird mit den Änderungen der Anlage 1 zur Drucksache 194/2010/23, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, zur Kenntnis genommen.

            Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2014 wird festgesetzt.

 

3.         Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

4.         Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 zur Drucksache 194/2010/23, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, aufgeführten Veränderungen ergänzt.

 

5.         Das Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend der Anlage zur Drucksache 194/2010/13 beschlossen.

 

6.         Die Einzelanträge zur Drucksache 194/2010 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.