Sachverhalt:
Der mit der Drucksache
194/2010 vorgelegte Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 einschließlich
Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen in den städtischen Gremien um die in
der Anlage 1 zur Drucksache 194/2010/23 aufgeführten Veränderungen zu ergänzen.
Der Stellenplan 2011 ist
gem. § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des
Stellenplanes 2011 mit allgemeinen Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem
Haushaltsplanentwurf - Drucksache 194/2010 - vorgelegt worden. Die
Veränderungen sind in der Anlage 2 der Drucksache 194/2010/23 dargestellt.
Der Ergebnishaushalt kann
für das Jahr 2011 und in allen Planungsjahren bis 2014 nicht ausgeglichen
werden. Es ist daher ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
In
Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2011 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014
2. Änderungen zum Stellenplan
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Drucksache 194/2010 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes incl. Stellenplan 2011), der Ergänzungsvorlage Drucksache 194/2010/13 (Haushaltssicherungskonzept) und der Drucksache 194/2010/23, deren Anlagen (Veränderungen zum Verwaltungsentwurf des Haushalts 2011 und der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014, Änderungen des Stellenplans 2011) als Bestandteile der Niederschrift gelten, wird beschlossen:
1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt:
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 84 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner
Sitzung am 16.12.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 70.964.400
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 81.657.300
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 66.612.400 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 74.654.600
Euro
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit 3.927.900
Euro
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit 12.475.900
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 8.548.000
Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.926.100 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 79.088.300 Euro
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 90.056.600 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf
8.548.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 738.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450
v. H.
2.
Gewerbesteuer 450
v. H.
Laatzen, den 16.12.2010
gez. Unterschrift
Prinz
Bürgermeister
2. Die Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogrammes wird mit den Änderungen der Anlage 1 zur Drucksache 194/2010/23, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, zur Kenntnis genommen.
Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2014 wird festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.
4. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 zur Drucksache 194/2010/23, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, aufgeführten Veränderungen ergänzt.
5. Das Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend der Anlage zur Drucksache 194/2010/13 beschlossen.
6. Die Einzelanträge zur Drucksache 194/2010 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.