Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß § 83 Absatz 4 NGO
Vorlage
258/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Laatzen ist zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 83 Abs. 4 NGO zuständig.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen nimmt gemäß § 83 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die in der Anlage zur Drucksachen-Nr. 258/2010 aufgeführten Sachspenden an. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.