Sachverhalt:
4. Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Ø Anpassung des Straßenverzeichnisses
Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und der Straßenreinigungsverordnung. Es enthält die von der Stadt zu reinigenden Straßenzüge. Einen Anpassung der Straßenliste ist als Änderungsverordnung zu beschließen.
Die Straße „Zur
Sehlwiese“ wurde in vier Bauabschnitten hergestellt. Der letzte Bauabschnitt
zwischen „Dr. Alex-Schönberg-Straße“ und „Zuckerstraße“ wurde 2008 fertig
gestellt. Aufgrund des verlegten Pflasters ist eine maschinelle
Straßenreinigung technisch ab November 2010 möglich. Der fehlende
Straßenabschnitt wird somit ab 01.01.2011 zur Reinigung in das
Straßenverzeichnis aufgenommen.
Das
Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
Unter Reinigungsklasse
1 wird der Eintrag der Straße
„Zur Sehlwiese“
(ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung
Zuckerstraße
geändert in
„Zur Sehlwiese“.
Prinz
Beschlussvorschlag:
Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung wird wie folgt geändert:
Unter
Reinigungsklasse 1 wird der Eintrag der Straße
„Zur
Sehlwiese“ (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung
Zuckerstraße
geändert
in
„Zur
Sehlwiese“.
Anlagen:
4.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung
der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung)
Aufgrund der §§ 54 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nieders. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25.03.2009 (Nds. GVBl. S. 72) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 372), erlässt die Stadt Laatzen auf Beschluss des Rates der Stadt Laatzen in seiner Sitzung vom für das Gebiet der Stadt Laatzen folgende Änderungsverordnung:
Artikel 1
Das Straßenverzeichnis ist gem. § 3 Abs. 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung) Bestandteil der Verordnung.
Die Straßenliste wird wie folgt verändert:
Bisher:
Reinigungsklasse1
Zur Sehlwiese (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Zuckerstraße)
Neu:
Reinigungsklasse 1
Zur Sehlwiese
Artikel 2
Die Verordnung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Laatzen,
Stadt Laatzen
gez.
Prinz
Bürgermeister