Betreff
4. Änderung der Straßenreinigungsverordnung - Anpassung des Straßenverzeichnisses
Vorlage
222/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

4. Änderung der Straßenreinigungsverordnung

Ø      Anpassung des Straßenverzeichnisses

 

Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und der Straßenreinigungsverordnung. Es enthält die von der Stadt zu reinigenden Straßenzüge. Einen Anpassung der Straßenliste ist als Änderungsverordnung zu beschließen.

 

Die Straße „Zur Sehlwiese“ wurde in vier Bauabschnitten hergestellt. Der letzte Bauabschnitt zwischen „Dr. Alex-Schönberg-Straße“ und „Zuckerstraße“ wurde 2008 fertig gestellt. Aufgrund des verlegten Pflasters ist eine maschinelle Straßenreinigung technisch ab November 2010 möglich. Der fehlende Straßenabschnitt wird somit ab 01.01.2011 zur Reinigung in das Straßenverzeichnis aufgenommen.

 

Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

Unter Reinigungsklasse 1 wird der Eintrag der Straße

 

„Zur Sehlwiese“ (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung Zuckerstraße

 

geändert in

 

„Zur Sehlwiese“.

 

 

 

 

 

Prinz

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung wird wie folgt geändert:

 

Unter Reinigungsklasse 1 wird der Eintrag der Straße

 

„Zur Sehlwiese“ (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung Zuckerstraße

 

geändert in

 

„Zur Sehlwiese“.

 

 

Anlagen:

 

 

4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung)

 

 

Aufgrund der §§ 54 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.2005 (Nieders. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25.03.2009 (Nds. GVBl. S. 72) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 372), erlässt die Stadt Laatzen auf Beschluss des Rates der Stadt Laatzen in seiner Sitzung vom                   für das Gebiet der Stadt Laatzen folgende Änderungsverordnung:

 

 

Artikel 1

Das Straßenverzeichnis ist gem. § 3 Abs. 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungsverordnung) Bestandteil der Verordnung.

 

Die Straßenliste wird wie folgt verändert:

 

Bisher:

 

Reinigungsklasse1

Zur Sehlwiese (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Zuckerstraße)

 

Neu:

 

Reinigungsklasse 1

Zur Sehlwiese

 

Artikel 2

Die Verordnung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

Laatzen,

 

Stadt Laatzen

 

gez.

 

Prinz

Bürgermeister