Sachverhalt:
Auf Wunsch des Ausschusses für Kinder‑ und Jugendhilfeangelegenheiten hatte die Verwaltung die Jugendfeuerwehr und die Sportvereine hinsichtlich der Altersgrenzen um Stellungnahmen gebeten. In seiner Stellungnahme führt der AK Sport aus, das Alter der förderungsfähigen Betreuer bei 16 Jahren zu belassen. Der Stahlradverein hat sich für die Altersuntergrenze von 18 Jahren ausgesprochen. Weitere Stellungnahmen sind nicht erfolgt.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kinder‑ und Jugendhilfeangelegenheiten vom 07.09.2010 hatten sich einige Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger für die Altersbegrenzung 18 Jahre ausgesprochen.
Für die ebenfalls in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kinder‑ und Jugendhilfeangelegenheiten vorgeschlagene Förderung von Fortbildungen von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sind vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren insgesamt abgerufenen Zuschüsse keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Abdeckung eines evtl. Bedarfs notwendig.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die in der
Anlage 1 zur Dr.‑Nr. 022/2010 vorgestellten Richtlinien werden
im Teil B, Absatz 2, Satz 7 wie folgt geändert:
Bezuschussungsfähige
Leiterinnen und Leiter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet
haben oder im Besitz der Jugendleiter‑Card sein.
Der Absatz 3 im Teil B wird wie folgt ergänzt: Kurse zur Aus- und Fortbildung von
Jugendleiterinnen und Jugendleitern (Jugendleiter‑Card) können mit einem
Tagessatz von 10,00 € pro Person gefördert werden.