Begründung:
Zur Begründung wird auf
den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen
verwiesen.
In
Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2011
2.
Haushaltsplan für 2011
mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem
Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,
-
der integrierten
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
-
der Übersicht über die
Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,
-
dem Stellenplanes 2011
-
dem Beteiligungsbericht
Anlage 1 zur Vorlage 194/2010
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen
für das Haushaltsjahr
2011
Aufgrund
des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in
seiner Sitzung am folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 68.979.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 78.278.900 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 64.765.100 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 71.288.800 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit
5.191.900 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 11.650.400
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 6.458.500
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 3.030.000
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 76.415.500 Euro
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes
85.969.200 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 6.458.500 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 430.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450
v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
Laatzen,
den
Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2011 (Anlage 1) wird erlassen.
Die
Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden
entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt.
Das
im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis
2014 wird festgesetzt.
Die
Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt
nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen
Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen
auf 10.000 Euro festgelegt.
Dem Stellenplan wird
zugestimmt.