Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
194/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weite­ren Anlagen verwiesen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlagen

 

1.              Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011

2.              Haushaltsplan für 2011 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schul­den,

-            dem Stellenplanes 2011

-            dem Beteiligungsbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlage 1 zur Vorlage 194/2010

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 be­schlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf 68.979.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 78.278.900 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf        0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                      64.765.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                     71.288.800 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                              5.191.900 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                           11.650.400 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                     6.458.500 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                    3.030.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes      76.415.500 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                     85.969.200 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.458.500 festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 430.000 € festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € fest­gesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            450 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            450 v. H.

2. Gewerbesteuer       450 v. H.

Laatzen, den

 

 

 

Prinz

Bürgermeister

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen wer­den entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2014 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1  Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.