Betreff
Wahlwerbung 2011
Vorlage
153/2010/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Durch die Umstellung der Veranstaltungswerbung auf Wechselrahmen in der Stadt Laatzen wird der Rechtsanspruch von Parteien zwei Monate vor einer Wahl kostenfrei Wahlwerbung im Stadtgebiet zu machen nicht eingeschränkt. Das zusätzliche Anbringen von Wahlwerbung an Laternen ist in diesem Zeitraum weiterhin möglich. Hierbei ist es unerheblich, ob die Werbung im oberen Bereich eines Laternenmasten oder auf dem Boden angebracht wird. In beiden Fällen ist aber darauf zu achten,

 

·        dass die Werbung fest mit der Laterne verbunden ist,

·        dass sich die Werbung bei Wind und Wetter nicht losreißen kann,

·        dass von ihr keine Verkehrsgefährdung ausgeht, d. h. sie nicht in die Straße oder auf einen Fahrradweg ragt,

·        dass keine Verkehrszeichen oder Ampeln verdeckt werden und

·        dass die Laterne nicht beschädigt wird.

Frei auf dem Boden stehende Werbung, die nicht fest mit einer baulichen Anlage verbunden ist, ist im öffentlichen Straßenraum nur zulässig, wenn sich Mitglieder der entsprechenden Partei in der Nähe aufhalten, z. B. bei einer Wahlveranstaltung, und die Werbung nach der Aktion wieder entfernt wird.