Sachverhalt:
Das vom Rat am 24.09.2009 im Rahmen eines Stufenplans beschlossene Auslaufen der Hauptschule Rathausstraße (D.-Nr. 101/2009) wurde von der Landesschulbehörde im Februar 2010 genehmigt. Danach bedurfte es zusätzlich eines Antrags beim Niedersächsischen Kultusministerium (MK), die Stadt von der Pflicht zu befreien, neben einer Gesamtschule u. a. eine Hauptschule zu führen. Diese Befreiung hat das MK mit der Verordnung vom 01.07.2010 erteilt und dabei als Übergangsregelung festgelegt, dass die am 01.08.2010 bestehenden Klassen dieser Hauptschule bis zum Ende des 10. Jahrgangs fortzuführen sind. Dies entspricht dem o. g. Stufenplan.
Die Schulbezirkssatzung ist nunmehr entsprechend anzupassen.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die mit D.-Nr. 181/2010 vorgelegte 1. Änderung der Schulbezirkssatzung als Satzung.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.