Betreff
Wahlwerbung 2011
Vorlage
153/2010
Art
Mitteilung
Untergeordnete Vorlage(n)

Am 13.07.2010 hat die niedersächsische Landesregierung den Termin für die Kommunalwahl 2011 auf den 11.09.2011 festgelegt. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung auf die Möglichkeiten hin, im Stadtgebiet öffentlich Wahlsichtwerbung zu machen. Grundsätzlich gilt, dass die Wahlwerbung die Dauer von zwei Monaten bis zum Wahltag nicht überschreiten soll.

1. Poster an Laternenmasten

Wie auch in der Vergangenheit können an den Laternen im Stadtgebiet Wahlkampfposter auf Pappe oder Kunststoff aufgehängt werden. Beim Anbringen der Plakate ist darauf zu achten, dass die Laterne nicht beschädigt wird und dass durch die Plakate keine wichtigen Verkehrstechnischen Anlagen (Lichtzeichen, Beschilderung) verdeckt werden. Anträge für Wahlwerbung dieser Art sind bei der Stadtverwaltung Laatzen, Frau Karin Schrader, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, 0511 8205 424 zu stellen. Die Erlaubnis ist kostenfrei.

 

2. Wechselrahmen

An 110 Laternen in Laatzen sind Wechselrahmen der Firma Städtewerbung Niedersachsen angebracht. Hiervon werden 70 Rahmen auf dem Markt angeboten, weitere 40 Rahmen stehen der Stadt zur Verfügung. Die 40 Rahmen, die für städtische Zwecke genutzt werden können, sollen weder für Wahlwerbung noch für Werbung für Veranstaltungen von Parteien genutzt werden. Die 70 gewerblich genutzten Rahmen können bei der Städtewerbung Niedersachsen, Herr Schön, Maurerstr. 3, 30916 Isernhagen, 05136 896507 gebucht werden. Die Nutzung dieser Rahmen ist kostenpflichtig. Die Kosten können bei der Städtewerbung Niedersachsen erfragt werden.

 

3. private Großflächen im Stadtgebiet

In Laatzen gibt es an zahlreichen Standorten, vor allem auf privaten Grundstücken, Tafeln für Großflächenwerbung. Diese Großflächen können für Wahlwerbung verwendet werden. Ansprechpartner und Vermittler für die Großflächenwerbung ist die Firma Ströer Sales & Services GmbH, Frau Monika Wasserfuhr, Ströer Allee 1, 50999 Köln, 02236 96 45 130. Die Nutzung dieser Großflächentafeln ist kostenpflichtig. Die Kosten können bei der Firma Ströer erfragt werden.

4. zusätzliche Großflächen der Stadt Laatzen

An zahlreichen Standorten im Stadtgebiet ist auf zusätzlichen Großflächenwerbetafeln Wahlwerbung möglich. Folgende Standorte können genutzt werden:

1.      Hildesheimer Str./Erich-Panitz-Str. in Fahrtrichtung Süden (kurz vor Abzweig Hildesheimer Str., Richtung aquaLaatzium), Anzahl der Tafeln: 1

2.      Erich-Panitz-Str., Grünfläche der Region Hannover in FR Süden, höhe Einmündung Kastanienweg, Anzahl der Tafeln: 2

3.      Erich-Panitz-Str., Grünfläche der Region Hannover, gegenüber Zufahrt REWE/Penny in FR Norden, Anzahl der Tafeln: 3

4.      Erich-Panitz-Str., hinter der Kreuzung Wülferoder Str. in Fahrtrichtung Norden, Anzahl der Tafeln: 2

5.      Erich-Panitz-Str., Einmündung Peiner Str., Grünfläche am Spielplatz (Westseite) und auf der gegenüberliegenden Seite (Ostseite) sowie auf der Grünfläche (Südseite), Anzahl der Tafeln: 3

6.      Erich-Panitz-Str., Kreuzung Karlsruher Str., auf der Seite des Festplatzes, Anzahl der Tafeln: 1

7.      Hildesheimer Str., Werner-von-Siemens-Platz, Grünfläche, Anzahl der Tafeln: 2

8.      Hildesheimer Str., gegenüber Einmündung Wülferoder Str. (an der Bahnseite), Anzahl der Tafeln: 2

9.      K 266 Oesselse, Ortseingang Oesselse, Einmündung Heidfeldweg: Anzahl der Tafeln:1

 

Das Aufstellen von Großflächen an der Kreuzung B6 in Gleidingen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich! Die Nutzung der Standorte muss vorab bei der Stadtverwaltung Laatzen, Frau Karin Schrader, Marktplatz 13, 30880 Laatzen, 0511 8205 424 beantragt werden. Die Genehmigung der Standorte ist kostenfrei, für das Aufstellen der Großflächenwerbetafeln haben die Antragsteller selbst zu sorgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tafeln standsicher aufgestellt werden und die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

 

5. Sammelaufsteller der Stadt Laatzen

Die Stadt Laatzen stellt den Parteien darüber hinaus Sammelaufsteller/Wahltafeln für die Plakatwerbung zur Verfügung. Die Reihenfolge der Plakatierungen auf der Tafel entspricht den jeweiligen Listenplätzen. An folgenden Standorten werden diese Tafeln aufgestellt:

 

  1. Ortschaft Laatzen: Grünfläche Alte Rathausstr./Talstr., Grünfläche an der Hildesheimer Str. neben dem Agnes-Karll-Krankenhaus (Klinikum Region Hannover), Grünfläche Würzburger Str. Ecke Marktstr., Rethener Kirchweg vor der Seniorenresidenz Leinetal, Grünfläche Robert-Koch-Str. gegenüber des Rathauses.
  2. Ortschaft Rethen: Hermann-Löns-Str., höhe Einmündung Eduard-Mörike-Str. (an der Brücke).
  3. Ortschaft Gleidingen: Hildesheimer Str. (Südseite des Parkplatzes an der Sparkasse).
  4. Ortschaft Ingeln-Oesselse: Lessingstr. vor der Grundschule.

 

Für die Nutzung der Sammelaufsteller sind keine Anträge oder Genehmigungen notwendig. Es ist aber darauf zu achten, nur in den dem Listenplatz entsprechenden Feldern zu plakatieren. Die Kosten für das Aufstellen der Sammelaufsteller werden vom städtischen Haushalt getragen.

 

Für alle fünf Möglichkeiten der Wahlsichtwerbung gilt, dass die Dauer der Wahlwerbung den Zeitraum von zwei Monaten vor dem Wahltag nicht überschreiten soll.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr