Betreff
Google Street View
- Antrag der SPD-Fraktion -
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
108/2010/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Seit Februar 2005 bietet Google den Internetdienst Google Maps an. Nutzer können mit Hilfe von Google Maps Orte, Hotels oder andere Objekte online suchen, um deren Position auf einer Karte im Internet anzuzeigen. Derzeit fährt Google mit Kamerafahrzeugen Straßenzüge und öffentliche Plätze ab, um die Bilder für den zusätzlichen Dienst Google Street View ins Internet zu stellen. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Denn diese Bilder zeigen neben Häusern, Gebäuden und Gärten auch Details wie Kennziffern von Pkw und Gesichter von Mitmenschen. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich auf Grund dessen die Frage, wie sie sich gegen die Speicherung und Veröffentlichung ihrer Häuser etc. im Internet zur Wehr setzen können.

 

Aus diesem Anlass hat sich der kommunale Spitzenverband, der Niedersächsische Städtetag (NST) in seinem Info-Beitrag Nr. 1.38/2010 vom 03.06.2010 wie folgt geäußert:

„Nach Pressemeldungen sollte zwischen der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Frau Ilse Aigner MdB, und Google abgesprochen worden sein, dass Städte und Gemeinden Widersprüche der Bürger gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen durch Google Street View sammeln und bei Google Street View einlegen sollen. Hierzu hat eine Unterredung zwischen dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Herrn Dr. Gert Landsberg, und Frau Bundesministerin Aigner gegeben. Die dabei gegebenen Erläuterungen hat Frau Bundesministerin Aigner in einem Schreiben an den DStGB wie folgt zusammengefasst:

 

"Das Unternehmen hat seine Zusage bekräftigt, den neuen Dienst ‚Street View’ in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Sowohl Eigentümer als auch Mieter kön­nen Widerspruch einlegen. Legt in einem Wohnhaus ein einzelner Bewohner Wider­spruch ein, wird das gesamte Objekt unkenntlich gemacht. Grundsätzlich gilt: Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Gesichter von Passanten, Hausnummern und Autokennzeichen werden generell verpixelt.

 

Die Widersprüche werden unabhängig davon bearbeitet, in welcher Form sie bei Google eingehen, ob per E-Mail, Fax oder Briefpost. Auch nach der für Ende 2010 geplanten Freischaltung des Internetdienstes haben alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

 

Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bür­gerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Jedoch müsse sichergestellt sein, dass in je­dem Fall die Adresse dem Bildmaterial korrekt zugeordnet wird. Ich habe im Ge­spräch mit Google auf die Notwendigkeit einer bürgerfreundlichen, unbürokratischen und zuverlässigen Lösung hingewiesen.

 

Für den Fall, dass Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern beim Einlegen von Widersprüchen behilflich sein wollen, könnte es dann möglich sein, dass z. B. vorbe­reitete Widerspruchslisten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Ad­resse und Unterschrift eintragen, in Rathäusern ausgelegt und später gebündelt an Google weiter geleitet werden.

 

Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Ver­fahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeu­tig zuordnen können. Die richtige Zuordnung ist laut Google Voraussetzung für die Bearbeitung des Widerspruchs. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei ‚Street View’ unkenntlich ge­macht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

 

Notwendig ist jetzt eine schnelle Verständigung über ein unbürokratisches Verfahren einschließlich einem Formblatt, das Google als Sammelwiderspruch akzeptiert. Nach unserer Einschätzung müsste ein Formblatt für Sammelwidersprüche lediglich fünf Kategorien enthalten:

 

Name, Adresse, nähere Beschreibung des Hauses, Datum, Unterschrift von Mieter oder Eigentümer.

 

In dem Gespräch am 5. Mai 2010 haben die Vertreter von Google erklärt, mit den kommunalen Spitzenverbänden in Sachen Street View bereits Kontakt aufgenom­men zu haben.“

 

Der DStGB hat uns mitgeteilt, dass hierzu mit Google weitere Einzelheiten abgesprochen werden sollen. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.

 

Der DStGB hat weiterhin darauf hingewiesen, dass nach einer aktuellen Information von Google der für den Herbst dieses Jahres geplante Start von Google Street View in Deutschland zunächst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben worden sei.

 

Die Stadt Laatzen hat verschiedene Musterwidersprüche des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bereits als Download-Möglichkeit auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht. Außerdem können Musterwidersprüche bei der Information der Stadt Laatzen abgeholt werden. Sofern ein Formblatt für Sammelwidersprüche zur Verfügung gestellt wird, wird auch dieses im Bürgerbüro bzw. in der Information ausgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinne handelt.

 

 

 

 

 

 

Prinz