- Antrag der SPD-Fraktion -
- Stellungnahme der Verwaltung
Aus diesem Anlass hat sich der kommunale Spitzenverband,
der Niedersächsische Städtetag (NST) in seinem Info-Beitrag Nr. 1.38/2010 vom
03.06.2010 wie folgt geäußert:
„Nach Pressemeldungen sollte zwischen der Bundesministerin
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Frau Ilse Aigner MdB, und
Google abgesprochen worden sein, dass Städte und Gemeinden Widersprüche der
Bürger gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen durch Google Street View
sammeln und bei Google Street View einlegen sollen. Hierzu hat eine Unterredung
zwischen dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes (DStGB), Herrn Dr. Gert Landsberg, und Frau Bundesministerin
Aigner gegeben. Die dabei gegebenen Erläuterungen hat Frau Bundesministerin
Aigner in einem Schreiben an den DStGB wie folgt zusammengefasst:
"Das
Unternehmen hat seine Zusage bekräftigt, den neuen Dienst ‚Street View’ in
Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten
Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können
Widerspruch einlegen. Legt in einem Wohnhaus ein einzelner Bewohner Widerspruch
ein, wird das gesamte Objekt unkenntlich gemacht. Grundsätzlich gilt: Bevor der
Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen,
Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der
beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Gesichter von Passanten,
Hausnummern und Autokennzeichen werden generell verpixelt.
Die Widersprüche
werden unabhängig davon bearbeitet, in welcher Form sie bei Google eingehen, ob
per E-Mail, Fax oder Briefpost. Auch nach der für Ende 2010 geplanten
Freischaltung des Internetdienstes haben alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin
die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Zudem erklärten
sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche
von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern
zu akzeptieren. Jedoch müsse sichergestellt sein, dass in jedem Fall die
Adresse dem Bildmaterial korrekt zugeordnet wird. Ich habe im Gespräch mit
Google auf die Notwendigkeit einer bürgerfreundlichen, unbürokratischen und
zuverlässigen Lösung hingewiesen.
Für den Fall, dass
Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern beim Einlegen von Widersprüchen
behilflich sein wollen, könnte es dann möglich sein, dass z. B. vorbereitete
Widerspruchslisten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse
und Unterschrift eintragen, in Rathäusern ausgelegt und später gebündelt an
Google weiter geleitet werden.
Um Verwechslungen
oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen
Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen
können. Die richtige Zuordnung ist laut Google Voraussetzung für die
Bearbeitung des Widerspruchs. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte,
sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei ‚Street View’ unkenntlich gemacht
werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.
Notwendig ist
jetzt eine schnelle Verständigung über ein unbürokratisches Verfahren
einschließlich einem Formblatt, das Google als Sammelwiderspruch akzeptiert.
Nach unserer Einschätzung müsste ein Formblatt für Sammelwidersprüche lediglich
fünf Kategorien enthalten:
Name, Adresse,
nähere Beschreibung des Hauses, Datum, Unterschrift von Mieter oder Eigentümer.
In dem Gespräch am
5. Mai 2010 haben die Vertreter von Google erklärt, mit den kommunalen
Spitzenverbänden in Sachen Street View bereits Kontakt aufgenommen zu haben.“
Der DStGB hat uns mitgeteilt, dass hierzu mit Google
weitere Einzelheiten abgesprochen werden sollen. Über die weitere Entwicklung
werden wir informieren.
Der DStGB hat weiterhin darauf hingewiesen,
dass nach einer aktuellen Information von Google der für den Herbst dieses
Jahres geplante Start von Google Street View in Deutschland zunächst einmal auf
unbestimmte Zeit verschoben worden sei.
Die Stadt Laatzen hat verschiedene Musterwidersprüche des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bereits als Download-Möglichkeit auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht. Außerdem können Musterwidersprüche bei der Information der Stadt Laatzen abgeholt werden. Sofern ein Formblatt für Sammelwidersprüche zur Verfügung gestellt wird, wird auch dieses im Bürgerbüro bzw. in der Information ausgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinne handelt.
Prinz