Betreff
Photovoltaikanlagen von öffentlichen Dachflächen (Drs. 212/2009 (NEU))
- (Antrag der SPD-Fraktion) -
Ergänzung zu Drs. 212/2009 (NEU)/3
Vorlage
212/2009 (NEU)/4
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Gesamt- und Folgeaufwand:

 

Von einer schematische Darstellung wird abgesehen, da in Folge der Umstellung auf die Doppik sowie der Erstellung, des Vollzuges und des Abschlusses des ersten doppischen Haushaltes b. a. w. die Kosten- und Leistungsrechnung in einzelnen Kostenpositionen vorübergehend stärker aggregiert geführt wird, gerade die Aufwendungen für eine Bewirtschaftung laufender Einnahmen (z. B. Pachteinnahmen) derzeit nicht extrapoliert sind und in Anbetracht einer zur erwartenden geringen Einzelzahl von Anlagen eine Einzelermittlung unwirtschaftlich erscheint.

 

Vorlaufende Gesamtkosten resultieren aus dem Entwurf eines Überlassungs- oder Pachtvertrags. Durch einen Rückgriff auf Vorarbeiten anderen Kommunen dürften diese Kosten nicht umfangreich sein. Auf eine Schätzung wird verzichtet.

 

Vorlaufende Einzelkosten entstehen aus einem Abschluss der einzelnen Einzelverträge.

 

Laufende ordentliche Aufwendungen resultieren aus den für die Pachterhebung (abhängig von der Anzahl und Größe) entstehenden Sach- und Personalkosten.

 

Ordentliche Erträge sind die Pachteinnahmen.

 

Der Aufwand für eine Konzeptentwicklung zum Angebot von Gemeinschaftsanlagen wird auf fünf mitarbeiteräquivalente Arbeitstage geschätzt (5 x € 160,00 € = € 800,00 €)

 

Da die Stadt noch nicht weiß, ob und welche Beteiligungsform sie für Gemeinschaftsanlagen anbieten kann, sind die Gesamt- und Folgeaufwendungen eines solchen Angebotes noch nicht abschätzbar.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Dürr