OS Rethen
- Aufstellungsbeschluss -
Sachverhalt:
Bereits in den vergangen 2 Jahren hat die Verwaltung Planungsüberlegungen zur Zentrumsentwicklung für Rethen angestellt. Ergebnis war ein Plan, der das Zentrum abgrenzt und der beschreibt, welche öffentlichen Investitionen in diesen Bereich fließen, um ihn zu stärken.
Mit dem Bebauungsplan soll die bauliche Entwicklung im Herzen diesen Bereichs gesteuert werden.
Es soll zudem geprüft und festgelegt werden, welche Bedarfe zur Weiterentwicklung der Grundschule im Hinblick auf deren Einbindung in die angestrebte Bildungslandschaft bestehen und zu berücksichtigen sind. Dies beinhaltet auch die Festlegung von notwendigen Erweiterungsflächen.
Gestalterische Regelungen werden nicht Gegenstand des Bebauungsplan, da dafür eine gesonderte Gestaltungssatzung in der Diskussion ist.
In Vertretung
Dürr
Anlage
Karte des Geltungsbereiches
Beschlussvorschlag:
Für den in folgenden beschriebenen und in der Kartenanlage gestellten Bereich ist der Bebauungsplan Nr. 136 „Bernhard-Ehlers-Straße/Thiestraße/Steinweg“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Steuerung der baulichen Entwicklung unter Beachtung der historisch gewachsenen Struktur und die Sicherung von Flächen für Erweiterungsmöglichkeiten der Grundschule.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Thiestraße (nördliche Grenze des Flurstücks 141/31, Flur 6).
Im Westen durch die Bernhard-Ehlers-Straße (westliche Grenze des Flurstücks 117/3, Flur 6).
Im Süden durch die Hildesheimer Straße (nördliche Grenze des Flurstücks 6/6, Flur 6).
Im Osten durch den Steinweg (östliche Grenze des Flurstücks 171/9, Flur 6).
Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Rethen.