- Aufstellungsbeschluss -
Sachverhalt:
Schon seit längerer Zeit bestehen Überlegungen, den Bereich des Gewerbegebietes Petermax-Müller-Straße besser an die Hildesheimer Straße anzubinden, sowie auch die Pattenser Straße im dort angrenzenden Wohnbereich vom Verkehr zu entlasten. Dabei ist ebenfalls zu überlegen, ob nicht auch der Verlauf der Kreisstraße (die derzeit durch die Peiner Straße verläuft) über eine solche Verbindung geführt werden könnte.
In Vertretung
Dürr
Anlage
Karte des Geltungsbereiches
Beschlussvorschlag:
Für den im folgenden beschriebenen und in der Kartenanlage dargestellten Geltungsbereich ist der B-Plan Nr. 135 „Hildesheimer Straße/Wendeschleife“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist eine bessere Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes an die Hildesheimer Straße und eine Entlastung von Wohnbereichen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
Im Norden von der Bundesstraße 443 (südliche Grenze des Flurstücks 228/28, Flur 7).
Im Westen von der Hildesheimer Straße (östliche Grenze der Flurstücke 255 und 6/4, Flur 7).
Im Süden durch die Pattenser Straße und die Petermax-Müller-Straße (südliche Grenzen der Flurstücke 276/12, 276/22 und 276/17, Flur 7).
Im Osten die westliche Grenze der Flurstücke 276/260 und 276/261 (Petermax-Müller-Straße), Flur 7.
Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Rethen.