Betreff
Photovoltaikanlagen von öffentlichen Dachflächen (Drs. 212/2009 (NEU))
- (Antrag der SPD-Fraktion) -
Vorlage
212/2009 (NEU)/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Stadt Laatzen hat im Dezember 2009 mit Drucksachen-Nr. 165/2009/1 ein Klimaschutzaktionsprogramm beschlossen. Ein wichtiger Baustein ist die Verringerung der CO2 - Emissionen durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Dazu zählt die Solarenergie.

Interessenten ohne eigene oder geeignete Dachflächen sind an die Stadt herangetreten und haben Interesse an städtischen Dachflächen bekundet.

 

Die Stadt Laatzen hat daraufhin einen Mustervertrag entwickelt, welcher u. a. auch Regelungen zur Pachthöhe beinhaltet. Er soll 1 € pro Quadratmeter Photovoltaik-Modulfläche betragen. Falls die Bundesregierung die Einspeisevergütung im Sommer absenkt, soll der Pachtzins im gleichen Verhältnis sinken. Im Hinblick auf die Regelungen der Einspeisevergütung soll die Laufzeit der Verträge 20 Jahre mit jeweils fünfjähriger Verlängerungsoption betragen.

Die Verwaltung prüft, ob rechtliche Regelungen es zulassen, dass sie eine Beteiligungsform anbieten kann (Genossenschaft o. a.), um Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung an Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen zu ermöglichen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, für städtische Dachflächen Pachtverträge für die Errichtung von Photovoltaikanlagen abzuschließen.

 

  1. Der Pachtzins wird auf 1 € pro Quadratmeter-Photovoltaik-Modulfläche festgesetzt. Sinkt die Einspeisevergütung um 15 %, so sinkt der Pachtzins entsprechend. Anlagen bis zu einer Photovoltaik-Modulfläche von 100 m² sind vom Pachtzins befreit. 

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob sie eine Beteiligungsform anbieten kann, die Bürgerinnen und Bürgern mit frei wählbaren Beiträgen eine Beteiligung an Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen ermöglicht.