Betreff
Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in Laatzen-Mitte
Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung
Vorlage
054/2010/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich der für die Einrichtung einer weiteren Betreuungsgruppe im Kindergarten Im Langen Feld entstehenden Kosten verweise ich auf die Drucksachen-Nr. 054/2010.

 

Ausreichend Haushaltsmittel zur Deckung der entstehenden Kosten sind insgesamt im Haushaltsplan 2010 im Teilhaushalt 50, Produkt 502100, Budgetergebnishaushalt KiGa Laatzen-Mitte veranschlagt. Da nun endgültig feststeht, dass eine zusätzliche Betreuungsgruppe für Laatzen-Mitte organisatorisch an den Kindergarten Im Langen Feld angegliedert wird und keine Räume extern angemietet werden, müssen die Kosten aus haushaltsrechtlichen / haushaltssystematischen Gründen dem entsprechenden Budgetergebnishaushalt der bestehenden Einrichtung zugeordnet werden.

 

Die erforderlichen Mittelumschichtungen erfolgen größtenteils im Rahmen der mit dem Haushalt 2010 beschlossenen Haushalts- und Budgetvermerke. Eine Umschichtung von Mitteln von mehr als 10.000 € aus den „Aufwendungen für aktives Personal“ in die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ist jedoch nicht davon abgedeckt. Es ist daher aus formalen Gründen die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung zur Umschichtung der Haushaltsmittel erforderlich.

 

in Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 28.600 € für die erforderlichen Umbaukosten zur Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe für bis zu 25 Kinder im Kindergarten Im Langen Feld im Teilhaushalt 50, Produkt 502100 Städt. Kindertagesstätten, Budgetergebnishaushalt KiGa Im Langen Feld unter der Rubrik 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird gem. § 89 NGO zugestimmt. Die Deckung dieser Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe im Teilhaushalt 50, Produkt 502100, Budgetergebnishaushalt KiGa Laatzen-Mitte bei der Position „Aufwendungen für aktives Personal“.