Betreff
Richtlinien zur Förderung von Freizeithilfen, Einzelveranstaltungen und Bildungsmaßnahmen der Laatzener Jugend
Vorlage
022/2010
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien zur Förderung von Freizeithilfen, Einzelveranstaltungen und Jugendbildungsmaßnahmen der Laatzener Jugend, des Stadtjugendrings sowie der politischen Jugendorganisationen sind zuletzt im Dezember 1992 geändert worden. Um den Änderungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Rechnung zu tragen, sind die Richtlinien anzupassen.

 

Die Richtlinien fassen die bereits bestehenden Richtlinien „Richtlinien zur Förderung von Freizeithilfen, Einzelveranstaltungen und Jugendbildungsmaßnahmen der Laatzener Jugend, des Stadtjugendrings sowie der politischen Jugendorganisationen“ und „Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Laatzen“ zusammen.

 

Die einzelnen Änderungen können der anliegenden Gegenüberstellung entnommen werden.

 

Auf Grundlage der in den letzen drei Jahren eingegangenen Anträge würden sich die Mehrkosten im Bereich der Jugendleiteraus- und Fortbildungen und der Kinder- und Jugendfreizeiten pro Jahr auf ca. 1.000 € belaufen. Da die Mittel aus dem sog. Lagergroschen seit Jahren nie völlig abgerufen worden sind (Ansatz 2008: 12.000 €, Rechnungsergebnis 2008: 6.895 €), ist keine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die kommenden Jahre notwendig. Ansonsten erfolgt die Förderung grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger wurden an der Erarbeitung des Entwurfs beteiligt. Aus ihren Reihen wurde angeregt, dass die Jugendverbände und Jugendgruppen durch jährliche Pauschalbeträge gefördert werden sollen. Eine solche Regelung wurde nicht aufgenommen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegenden Richtlinien zur Förderung von Freizeithilfen, Einzelveranstaltungen und Bildungsmaßnahmen der Laatzener Jugend treten zum 01.01.2011 in Kraft.