Betreff
Sonderfonds der Landesstiftung "Familien in Not" für Eltern mit geringem Einkommen
Vorlage
002/2009/1
Art
Mitteilung

Seit Anfang 2009 können finanziell schlechter gestellte Eltern den Sonderfonds „DabeiSein!“ der Landesstiftung „Familien in Not“ in Anspruch nehmen, um ihren Kindern die Teilnahme an Freizeiten und Erholungsmaßnahmen, an Musik‑, Kunst‑, und Sportangeboten, Kindergarten‑ oder Klassenfahrten zu ermöglichen. Zuschüsse für Volkshochschulkurse, Nachhilfe oder Fahrtkosten in der Oberstufe sind ebenfalls möglich.

 

Der mit 250.000 € ausgestattete Fördertopf soll verhindern, dass Kinder im Alltag durch Arbeitslosigkeit der Eltern oder andere Notsituationen benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Alle Kinder sollen unabhängig vom Einkommen der Eltern alle Chancen auf eine bestmögliche Entwicklung haben. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Leben, z. B. in Vereinen, teilhaben können. 

 

In Laatzen können Anträge über das Familienservicebüro und das Diakonische Werk gestellt werden.

 

Anträge können einmal jährlich für Alleinerziehende und Familien mit Kindern gestellt werden, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Niedersachsen befindet. Die Gewährung einer Hilfe ist grundsätzlich für jedes Kind alle zwei Jahre möglich. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten oder junge Volljährige.

 

Mittel aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ können Personen erhalten,

 

-         die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II,

-         dem SGB XII,

-         dem Asylbewerberleistungsgesetz,

-         dem Wohngeldgesetz oder

-         Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen,

-         deren Brutto‑Bezüge nicht höher sind als das 2,5‑fache bei Alleinstehenden oder als das 4,5‑fache des Regelsatzes nach dem SGB II bei Familien.

Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das gesamte Familieneinkommen zu berücksichtigen. Nachzuweisen sind Sozialleistungen, der Bezug von Wohngeld,
oder die Einkünfte der letzten drei Monate.

 

Die Anträge und Nachweise sind dann über die Antragsstellen beim Stiftungsbüro einzureichen.

 

Bis Ende 2009 wurden im Familienservicebüro 51 Anträge gestellt, von denen 47 bewilligt werden konnten. Die Gesamtbewilligungssumme betrug 3900 Euro.

 

Im Einzelnen verteilten sich die bewilligten Anträge auf folgende Maßnahmen:

15 Klassenfahrten

13 Ferienfreizeiten

  8 Beiträge für einen Sportverein

  5 Nachhilfeunterricht

  3 Musikschule

  3 Kindergartenfreizeiten

 

Beim Diakonischen Werk wurden fünf Anträge gestellt, von denen drei bewilligt wurden. Die Bewilligungssumme betrug insgesamt 300 Euro.

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Arne Schneider