Sachverhalt:
Der mit der Drucksache 200/2009 vorgelegte Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2010 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der politischen Beratungen um die in der Anlage 1 zur Drucksache 200/2009/18 aufgeführten Veränderungen zu ergänzen.
Der Stellenplan 2010 ist gem. § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2010 mit allgemeinen Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache 200/2009 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 der Drucksache 200/2009/18 dargestellt.
Der Ergebnishaushalt kann für das Jahr 2010 und in allen Planungsjahren bis 2013 nicht ausgeglichen werden. Es ist daher ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2010 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013
2. Änderungen zum Stellenplan
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Drucksache 200/2009 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes incl. Stellenplan 2010), der Ergänzungsvorlage Drucksache 200/2009/7 (Haushaltssicherungskonzept) und der Drucksache 200/2009/18, deren Anlagen (Veränderungen zum Verwaltungsentwurf des Haushalts 2010 und der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013, Änderungen des Stellenplans 2010) als Bestandteile der Niederschrift gelten, wird beschlossen:
1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt:
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 84 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner
Sitzung am 17.12.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 66.998.100 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 79.449.800 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 62.554.900 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 72.623.800 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.022.000 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 12.025.400 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 12.795.800 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 7.761.100 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 79.372.700 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 92.410.300 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 8.003.400 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.375.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 18.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
Laatzen, den 17.12.2009
gez. Unterschrift
Prinz
Bürgermeister
2. Die Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogrammes wird mit den Änderungen der Anlage 1 zur Drucksache 200/2009/18, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, zur Kenntnis genommen.
Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2013 wird festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.
4. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 zur Drucksache 200/2009/18, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, aufgeführten Veränderungen ergänzt.
5. Das Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend der Anlage zur Drucksache 200/2009/7 beschlossen.
6. Die Einzelanträge zur Drucksache 200/2009 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.