Sitzung: 01.11.2010 Ortsrat Rethen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 211/2010
Beschlussvorschlag:
1,) Die
Gebührenhöhe in den Reinigungsklassen 1 und 2 der gebührenrechnenden
Einrichtung
Straßenreinigung bleibt unverändert.
2.) Die Gebühren für die Reinigungsklasse 3
(tägliche Reinigung einschließlich Winterdienst)
werden
von bisher 2,77 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 3,30 €/modifizierten
Frontmeter/Monat
erhöht.
3.) Die städtische Interessenquote in Höhe von 30
v. H. wird beibehalten.
4.) Die rechtlich notwendigen Wortänderungen in §
7 Abs. 1 b werden, wie in der
19.
Änderungssatzung (s. Anlage 1) dargestellt, vorgenommen.
5.) Es wird ein neuer § 11 a eingefügt mit der Überschrift:
„Entstehung der Gebührenschuld“.
Der
Text lautet wie folgt:
(1) Erhebungszeitraum ist das
Kalenderjahr und bei Entstehung der Gebührenpflicht
während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.
(2)
Die
Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraums.
6.) Das
Straßenverzeichnis ist gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung
Bestandteil
der Satzung und wird wie folgt geändert:
Unter
Reinigungsklasse 1 wird der Eintrag der Straße
„Zur
Sehlwiese“ (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönber-Straße bis
Einmündung Zuckerstraße)
geändert
in
„Zur
Sehlwiese“.
7.) Die vorliegende 19. Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren
der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen und ist
Bestandteil der Niederschrift.