Beschlussvorschlag:

 

1,)   Die Gebührenhöhe in den Reinigungsklassen 1 und 2 der gebührenrechnenden Einrichtung
Straßenreinigung bleibt unverändert.

 

2.)   Die Gebühren für die Reinigungsklasse 3 (tägliche Reinigung einschließlich Winterdienst)
       werden von bisher 2,77 /modifizierten Frontmeter/Monat auf 3,30 €/modifizierten
       Frontmeter/Monat erhöht.

 

3.)   Die städtische Interessenquote in Höhe von 30 v. H. wird beibehalten.

 

4.)   Die rechtlich notwendigen Wortänderungen in § 7 Abs. 1 b werden, wie in der
       19. Änderungssatzung (s. Anlage 1) dargestellt, vorgenommen.

 

5.)   Es wird ein neuer § 11 a eingefügt mit der Überschrift: „Entstehung der Gebührenschuld“.
       Der Text lautet wie folgt:

(1)  Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr und bei Entstehung der Gebührenpflicht
während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.

(2)  Die Jahresgebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraums.

 

6.)   Das Straßenverzeichnis ist gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
       Bestandteil der Satzung und wird wie folgt geändert:

 

       Unter Reinigungsklasse 1 wird der Eintrag der Straße

 

       „Zur Sehlwiese“ (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönber-Straße bis
                                  Einmündung Zuckerstraße)

 

       geändert in

 

       „Zur Sehlwiese“.

 

7.)   Die vorliegende 19. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren
der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen und ist Bestandteil der Niederschrift.