Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 22.000,00 € im Teilhaushalt 22 Steuern und Abgaben, Rubrikennummer 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Geschäftsaufwendungen) wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsresten im Teilhaushalt 10 Organisation, IT, E-Government, Produkt 102100 IT, Position 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.