Sitzung: 02.12.2021 Rat der Stadt Laatzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: 2020/277/2
Beschlussvorschlag:
Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2021 wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt. Die Anlage gilt als Bestandteil der Niederschrift.
Auf eine Deckung dieser Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wird gemäß § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 NKomVG verzichtet.