Sitzung: 11.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2021/252
Beschlussvorschlag:
1.)
a) Der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 2,18 €/m³.
b) Der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 0,31 €/m².
c) Der Gebührensatz für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser und unbelastetem Kühlwasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 0,52 €/m³.
d) Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 1,31 €/m².
2.) Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des für die „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“ und für die „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgewendeten Kapitals wird auf 2,3145 % festgesetzt.