Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

1.)

 

a)        Der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 2,18 €/m³.

 

b)        Der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 0,31 €/m².

 

c)         Der Gebührensatz für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser und unbelastetem Kühlwasser in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 0,52 €/m³.

 

d)        Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage bleibt im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 unverändert bei 1,31 €/m².

 

2.)     Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des für die „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“ und für die „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgewendeten Kapitals wird auf 2,3145 % festgesetzt.