Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Campingplatz Kronsbergstraße/Karlsruher Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

b)         Der Bebauungsplan hat das Ziel, die bestehende temporäre Nutzung des Campingplatzes in einen ganzjährig betriebenen Campingplatz zu verstetigen.

 

c)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 "Campingplatz Kronsbergstraße/Karlsruher Straße" wird – wie aus dem Übersichtsplan (siehe Anlage) ersichtlich – wie folgt begrenzt:

 

-              im Norden durch die nördliche Grenze der Kronsbergstraße

-              im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 878/1 sowie 1022, Flur 1 der Gemarkung Grasdorf

-           im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1022, Flur 1 Gemarkung Grasdorf, und einer Verlängerung in Richtung Karlsruher Straße

-           im Westen durch die östliche Grenze der Karlsruher Straße.

           

d)         Für den Bebauungsplan Nr. 78 "Campingplatz Kronsbergstraße/Karlsruher Straße" wird das Regelverfahren für Bebauungspläne nach BauGB angewandt.