Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschlussvorschlag:

 

Den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Jahre 2020 und 2021 wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt. Die Anlagen gelten als Bestandteile der Niederschrift.

 

Auf eine Deckung dieser Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wird gemäß § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 NKomVG verzichtet.