Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage zur Drucksache 2020/066/2, die als Bestandteil der Niederschrift gilt, wird als formaler Rahmen für ökologische, baugestalterische und städtebauliche Absichten für alle örtliche Bauvorschriften in zukünftigen Bebauungsplanverfahren beschlossen.

 

Die Anpassung der örtlichen Bauvorschriften betrifft die Aufstellung neuer Bebauungspläne und wird bei notwendigen Änderungen bestehender Bebauungspläne ebenfalls eingesetzt.