Beschlussvorschlag:

 

A         Aufstellungsbeschluss

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Hildesheimer Straße östlich der Bundesstraße B443“ (Anlage 1) zu ändern.

 

B         Auslegungsbeschluss

 

Der Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich „Hildesheimer Straße östlich der Bundesstraße B443“ (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 29.10.2020, wird beschlossen.

 

a)         Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße östlich der Bundesstraße B443" stellt als vorbereitende Bauleitplanung Verkehrsflächen (Haupt-, Verkehrs- und Hauptsammelstraßen sowie ÖPNV-Anlagen) dar.

 

b)         Der Geltungsbereich der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt    Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße östlich der B 443" wird wie folgt          begrenzt:

 

            - Im Westen durch die Bundesstraße B 443

 

            - Im Norden durch die Gewerbegebiete an der Petermax-Müller-Straße

 

            - Im Süden durch den Discount-Markt

 

            - Im Osten durch die Hildesheimer Straße

 

c)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 14.10.2020 (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 27.07.2020 (Anlage 5) wird zugestimmt.